Hey liebes Dr. Azubi Team,
Ich hab am 29.02.2012 Zwischenprüfung und um 7:50 muss ich da sein. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten. Muss ich danach wieder in den Betrieb oder bin ich für den ganzen Tag freigestellt?
Vielen Dank im vorraus.
Freundlich Grüße
Annika Kreiger
Liebe Annika!
Vielen Dank für deine Anfrage!
Die Freistellungspflicht bezieht sich auch bei Prüfungen wie bei der Freistellung für die Berufsschule auf die Prüfungszeit plus Wegezeiten, sodass es sehr gut sein kann, dass du danach offiziell wieder in den Betrieb musst.
Ich wünsche dir viel Erfolg bei deiner Prüfung!
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüße,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfehle unseren Service weiter!