Sehr geehrtes Team,
ich habe im August 2010 eine Ausbildungs zum Veranstaltungskaufmann begonnen.
Im April 2011 wurde ich auf unbestimmte Zeit krankgeschrieben und befand mich seitdem in der Obhut verschiedener Psychiater und Psychotherapeuten. Nach fast einem Jahr der AU, würde ich nun gerne wissen, inwiefern es möglich ist, die Ausbildung fortzusetzen, bzw. ob nun ein Neustart nötig wäre. Welche Zeit wird mir angerechnet? Könnte ich regulär weitermachen? Müsste meine Ausbildungszeit vielleicht nur geringfügig verlängert werden, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden? Bitte klären Sie mich möglichst umfassend über die rechtliche Lage auf.
Vielen Dank im Voraus!!
Lieber Felix,
vielen Dank für deine Anfrage. Wenn dein Arzt deine Krankschreibung aufhebt, kannst du – es sei denn du wurdest in der Zwischenzeit gekündigt – deine Ausbildung an dem Punkt fortsetzen, an dem du krank geworden bist. Wie lange deine Ausbildung letztendlich gehen wird, entscheidet dann die IHK. Grundsätzlich ist es so, dass man in seiner Ausbildung etwa 10% Fehlzeiten (12-15 Wochen) haben darf, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Aber das mit den 10% ist eine Faustregel - kein Gesetz. Dabei sind auch immer Ausnahmeregelungen sind möglich. Es ist also wahrscheinlich, dass die IHK deine Ausbildung um ein Jahr verlängert. Am besten du meldest dich schnellstmöglich mit deinem Ausbildungsberater bei der IHK, um diese Frage zu klären.
Wurdest du gekündigt, solltest du dir eine neue Lehrstelle suchen. Für deine Bewerbung kannst du dir bei deiner Berufsschule einen aktuellen Notenstand besorgen. Mehr Infos zur Bewerbung findest du hier: www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-azubi.html#Bewerbung. Um deine Fähigkeiten unter Beweis zu stellen, kannst du auch Probe arbeiten. Ausbildungsplätze, die sofort zu besetzen sind, findest du unter www.arbeitsagentur.de oder www.meinestadt.de, www.lehrstellenmarkt.de.md oder www.ihk.de. Schau auch in der Zeitung und in den Stellenportalen im Internet nach oder frag im Bekanntenkreis und an der Berufsschule.
Gibt es – ohne Kündigung – Probleme mit deinem Wiedereinstieg in die Ausbildung, kannst du dich an deine Gewerkschaft ver.di wenden. Die Kollegen dort können dir eine umfassende Rechtsberatung geben und mit dir gemeinsam die nächsten Schritte überlegen. Hier ist ein Kontakt in deiner Nähe:
ver.di Frankfurt/Main
Wilhelm-Leuschner-Straße 69 - 77
60329 Frankfurt/Main
Tel.: 069/2569-0
E-Mail: bz.ffm-region@verdi.de
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Ich wünsche dir viel Erfolg beim Wiedereinstieg!
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüße,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!