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Jobben in den Semesterferien

Sehr geehrte Damen und Herren, meine zwei Fragen beziehen sich auf die versicherungsrechtliche Beurteilung von Studenten bei Beschäftigungen während der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien). Mein konkreter Fall bezieht sich auf eine Ausnahmeregelung, über die ich mich auf folgender Internetseite informiert habe: http://www.unilife.de/bund/rd/29095.htm Nun zu meinem konkreten Fall: Innerhalb des letzten Kalenderjahres habe ich mehrere Beschäftigungen ausgeübt. 1.) Werden diese auf die 182 Kalendertage angerechnet? 2.) Werde ich versicherungsrechtlich also zum Arbeitnehmer, wenn ich im letzten Kalenderjahr mehr versicherungspflichtige Zeiten als Zeiten des studentischen Daseins auf meinem Konto "verbuchen" kann? Für eine möglichst präzise und konkrete Beantwortung bedanke ich mich bei Ihnen vorab.


Hallo,

der Studierendenstatus in der Sozialversicherung entfällt, wenn während der Zeit, in der eine Immatrikulation vorlag, während der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden/Woche gearbeitet wird. In den Semesterferien kann mehr gearbeitet werden, jedoch für den Zeitraum des Studiums innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als insgesamt 26 Wochen.
Also zu 1.: Ja, wenn man in der Zeit der Beschäftigungen Student war.
Zu 2.: Nur dann, wenn die o.g. Grenzen während des Studiums überschritten werden.

Viele Grüße
Daniel Taprogge (saw-Team)