Hallo, momentan bin ich als VZ-Student eingeschrieben und als Werksstudent beschäftigt. Dabei halte ich die max. 20h/Woche ein. Somit bin ich nicht voll sozialversicherungspflichtig. Nun würde ich gerne an TZ-Studium an der Uni Frankfurt beantragen. Der Antrag kann gestellt werden (Zitat: "bei einer Sozialversicherungspflichtige Berufstätigkeit mit einer wöchentlichen durchschnittlich Arbeitszeit 14-28 Stunden") Nun meine Fragen: 1. Kann ich das Teilzeitstudium beantragen (auch wenn ich NICHT VOLL sozialversicherungspflichtig bin)? 2. wenn ja, werde ich dann als Teilzeitstudent VOLL sozialversicherungspflichtig, oder gelten weiterhin die Regelungen wie bisher (also VZ-Studium, Werksstudent, befreit von Arbeitslosenversicherung etc...)? Vielen Dank für eure Hilfe
Hallo,
leider kenne ich keine Regelung zum Teilzeitstudium und Sozialversicherung. Ich würde davon ausgehen, dass eine weitere Beschäftigung zum Studierendenstatus in der Sozialversicherung während des Teilzeitstudiums möglich ist, wenn die wöchentliche Arbeitszeit während der Vorlesungszeit 20 Stunden nicht überschreitet.
Genaue Informationen hierzu sollte dir jedoch die Krankenkasse geben können, sie ist Ansprechpartnerin für alle konkreten Fragen zur Sozialversicherung.
Viele Grüße
Daniel Taprogge (saw-Team)