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freiberufliche Tätigkeit

Hallo, bin neben Studium noch freiberuflich in eigener Praxis tätig. Da ich bisher noch im Minus bin, zahle ich keine Sozialversicherungen und bin über meinen Mann in der KV versichert. Staatl. Unterstützungen bekomme ich keine. Muß ich noch irgendwelche Abgaben leisten?


Hallo,

wer freiberuflich arbeitet ist in der Sozialversicherung komplett von Beiträgen befreit (Ausnahme sind erzieherische/lehrende Tätigkeiten). Andere Abgaben sind also in erster Linie Steuern und ggfs. Beiträge zu Berufsverbänden (IHK, Handwerkskammer o.ä.). Einkommenssteuer muss gezahlt werden, wenn der Gewinn den Steuerfreibetrag (7664 Euro) übersteigt. Umsatzsteuer muss dann gezahlt werden, wenn sie von Auftraggebern eingefordert wird und/oder keine Befreiung von der Zahlung der Umsatzsteuer vorliegt.

Ansonsten empfehle ich jedoch eine persönliche Beratung für Selbständige bei der IHK vor Ort.

Viele Grüße
Daniel Taprogge (saw-Team)