Archiv

Bitte um einen konkreten Verweis

Re: Steuerfreistellung am 06.06.2007 23:25:06 Lena Könnten Sie mir einen Verweis auf eine Rechtsquelle schicken? Wie schon gesagt, unserem Finanzamt kann mann nichts glaubhaft machen, denn Sie haben keine Ahnung davon - ich muss etwas in der Hand haben wenn ich wieder hingehe. Das gleiche mit dem Arbeitgeber: worauf kann ich mich berufen? Wo steht es drauf? "Steuerfreistellung am 28.05.2007 22:59:45 Lena Wenn man eine bestimmte Grenze nicht übersteigt, werden die Lohnsteuer erstattet. Das passiert aber erst ein Jahr später. Ich weiss aber nicht, wo ich in einem Jahr sein werde und brauche diese Geld jetzt. Wie kann ich das genau machen? Ich habe etwas von der Steuerfreistellung gehört, die man auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen könnte und habe mich mit dieser Frage an das Finanzamt München III gewendet. "Lohnsteur? Die werden erstattet, wenn Sie die Lohnsteuerkarte abgegeben haben" Dann habe ich meine Lohnsteuerkarte von 2006 gezeigt, wo für das ganze Jahr nur Euro 3,50 an Steuern berechnet wurden. Darauf war die Antwort: "Jeder Arbeitgeber entscheidet selbst, wie er die Lohnsteuer berechnet". Meine Frage: Was soll ich genau tun damit mein jetziger Arbeitgeber von meinem Gehalt nicht mehr als 3,50 (pro Jahr) an Steuern abzieht (über 7xxx,xx komme ich sowieso nicht)? Vielen Dank im voraus! Deine Antwort auf diese Frage/diesen Kommentar ... Antworten: Steuerfreistellung am 05.06.2007 15:00:23 students at work Hallo, bei Studierenden ist die erste Lohnsteuerkarte eigentlich zunächst steuerfrei, es sei denn, im Vorjahr mussten Steuern gezahlt werden. Dann wird man weiterhin in der errechneten Steuerklasse besteuert. Die zweite Steuerkarte wird grundsätzlich komplett besteuert, jedoch kann man sich hier einen Freibetrag eintragen lassen, wenn man dem Finanzamt glaubhaft machen kann, dass das gesamte Jahreseinkommen unter dem Freibetrag von 7664 Euro (zzgl. 920 Euro Werbungskostenpauschale) bleibt. Viele Grüße Daniel Taprogge (saw-Team)"


Hallo,

vielleicht kann dir das Formular für den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung aus Niedersachsen helfen: http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C4429475_L20.pdf
Habe jetzt kein anderes gefunden, aber dieses Formular wird man auch in deinem Finanzamt bereithalten ;)
In der Erläuterung des Formulars finden sich noch einige hilfreiche Erklärungen.

Viele Grüße
Daniel Taprogge (saw-Team)