Guten Tag, ich habe eine Frage zur freiberuflichen Tätigkeit von Studenten. Ich arbeite für zwei Auftraggeber als freie Mitarbeiterin (Werkvertrag), achte jedoch darauf, im Monat nicht mehr als 400 Euro zwecks Umgehung der Sozialversicherungspflicht zu verdienen. Wie aber sieht es mit dem Finanzamt aus, welche lohnsteuerrechtlichen Regelungen muss ich beachten? Muss ich eine Steuernummer auch bei diesem geringen Verdienst beantragen, wie ist generell vorzugehn? Da ich bisher noch keine Einkommenssteuererklärung o.ä. machen musste, fehlt mir jegliche Erfahrung und ich wäre um einen Rat dankbar. MfG Ute Jung
Hallo,
wenn die Tätigkeit nun dauerhaft und regelmäßig erfolgt, muss in jedem Fall eine Steuernummer beantragt und am Jahresende eine Steuererklärung abgegeben werden. Der Steuerfreibetrag liegt bei 7664 Euro (Netto-Verdienst, also nach Abzug der Betriebsausgaben und Krankenkassenbeiträge).
Die Einkommenssteuernummer erteilt das Finanzamt. Siehe hierzu auch die Ausführungen auf unseren Seiten (Rund um den Job -> Beschäftigungsverhältnisse).
Viele Grüße
Daniel Taprogge (saw-Team)