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Werkstudentenzeugnis

Ich habe als Studentin parallel zum Studium in diversen - teils auch sehr namhaften - Firmen als Werkstudentin gearbeitet, dies immer für mindestens ein halbes Jahr oder länger. Von keiner Firma habe ich jedoch bei meinem Austritt ein Werkstudenten-Zeugnis erhalten. Ich habe diesbezüglich auch nicht nachgefragt, da ich immer der Meinung war, dass ich "nur" als Werkstudentin sowieso keinen Anspruch darauf habe. Nun habe ich jedoch Gegenteiliges erfahren. Meine Frage ist, ob ich jetzt, da zum Teil schon 2 oder 3 Jahre seit meinem Austritt aus den nämlichen Firmen vergangen sind, noch ein Werkstudentenzuegnis nachfordern kann?! Bzw. gibt es eine Art "Verjährungsfrist", nach der mir meine ehemaligen Arbeitgeber kein Zeugnis mehr ausstellen müssen? Oder kann ich im Fall der Fälle zumindest auf eine einfach Bestätigung über meine Beschäftigung bestehen? Über Hilfe zu diesem Thema würde ich mich sehr freuen!!!


Die Verjährungsfrist für den Zeugnisanspruch beträgt 3 Jahre (ab 2002). Davor waren es 30 Jahre.