Ich arbeite seit 2 Monaten als Werkstudent 10h/Woche und verdiene ungefär 350 Brutto. Bei der Krankenkasse wurde mir gesagt, dass erst ab 400€/Monat wird RV-Beträge abgezogen aber der Arbeitsgeber hat es trotzdem gemacht, obwohl ich unter 400e geblieben bin. Naja, jetzt habe ich dann zweite Job 8h / Woche begonnen und würde also insgesamt die 400 Euro Grenze überschreiten. Die Beiträge die ich schon bezahlt habe, können die so gerechnet werden, dass ich keine RV mehr bezahlen muss (die beiden Jobs sind bald vorbei) Oder ist das praktisch "verlorenes Geld", wegen falsche Bezahlung. Und ist das nicht so, dass ich als Student zw. 400e und 800e /Monat in der Gleitzone liege und daher eigentlich nur teil von RV Beiträge bezahlen muss? Oder habe ich mich hier mich falschverstanden. Oder wenn ich jetzt wenig weitergelesen habe, kann (bzw. muss) ich die zweite Job als eine geringfügig entlohnte Beschäftigung annehmen und dann ganz RV-frei bei diesen Job bleiben (kriege von 2. Job weniger als 400e/monat)? Welche ist günstiger zu Arbeitsgeber?
Hallo,
die Krankenkasse hat Recht: Einkommen unter 400 Euro sind geringfügige Einkommen, hier zahlt der Arbeitgeber die Sozialbeiträge alleine. Kläre doch den Sachverhalt mit der Krankenkasse. Der Arbeitgeber hat dich nicht als Minijobber gemeldet, weil er Geld sparen wollte. Die Krankenkasse ist hierfür in jedem Fall die richtige Ansprechpartnerin.
In der Gleitzone zahlt der Arbeitnehmer nur einen verringerten RV-Anteil. Dieser wird durch die Sozialversicherung berechnet. Hier ist das Gehalt aus beiden Jobs relevant.
Viele Grüße
Daniel Taprogge (saw-Team)