Hallo, ich studiere gerade an einer Fachhohschule (Steuerwesen) und wollte die Kosten der Ausbildung (Bücher, Fahrtkosten, Studiengebühren usw.)als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen (nach Neuregelung der einkommensteuerlichen Behandlung von Berufsausbildungskosten gemäß §§ 10 Abs. 1 Nr. 7, 12 Nr. 5 EStG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1753, BStBl. I 2005 S. 343) ab 2004), da ich schon ein im Außland abgeschlossenes Studium habe (Bankwesen). Leider hat der Finanzamt die Kosten der Ausbildung abgelehnt, weil es sich um keine Fortbildung im schon ausgeübten Beruf handelt und statt dessen den höheren Arbeitnehmer-Pauschalbetrag von 920,- angesetzt. Wie kann ich es noch begründen, damit die Kosten des Studiums doch anerkannt werden? Ich bin verheiratet und mit meinem Ehemann zusammenveranlagt. Vielen Dank für Eure Antworten Liebe Grüße
Hallo,
nach unserer Kenntnis ist es eigentlich mittlerweile sehr einfach, die Studienkosten als Ausbildungskosten anerkennen zu lassen. Dies haben zwei Gerichtsentscheidungen der letzten Jahre bewirkt. Einen kurzen Beitrag hierzu findet man in der aktuellen FinanzTest: http://www.stiftung-warentest.de/online/steuern_recht/meldung/1536973/1536973.html?referer=rss-feed
Viele Grüße
Daniel Taprogge (saw-Team)