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Mehrere Jobs

Hallo ich habe folgende Frage: Ich habe einen Job wo ich unregelmässig jeden zweiten Monat knapp 350 Euro verdiene. Jetzt möchte ich einen zweiten Job annehmen, wo ich 50-100 Euro verdiene. Muss ich hier meine Lohnsteuerkarte abgeben?! Die Arbeitgeber vom zweiten Job wollen die haben; aber ich muss sie doch nicht abgeben, oder?! Ich möchte sie vor allem deshalb behalten, weil ich im Sommer in den Semesterferien noch einmal 1 Monat mit Lohnsteuerkarte durcharbeiten in einer Zeitarbeitsfirma. Also kann ich die Lohnsteuerkarte für den Sommerferienjob behalten?! Und wenn nicht, kann ich mir eine zweite auststellen lassen für den Sommerferienjob, ohne dass ich massiv Lohnsteuer zahlen muss?! Vieln Dnak im Vorasu Joscha


Hallo,

bei einer gefingfügigen Beschäftigung/Minijob kann der Arbeitgeber diesen Job entweder über die Lohnsteuerkarte oder aber pauschal abrechnen. Die Entscheidung liegt jedoch bei ihm.
Es kann natürlich noch eine zweite oder gar dritte Lohnsteuerkarte beantragt werden, jedoch ist hier eine ungünstige Steuerklasse eingetragen, es werden erstmal Steuern abgezogen. Diese können durch die Steuererklärung dann zurückgeholt werden, wenn das Netto-Jahreseinkommen insgesamt unter 7664 Euro zzgl. 920 Euro Werbungskostenpauschale liegt.

Viele Grüße
Daniel Taprogge (saw-Team)