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Pausen als Pauschalkraft

Ich arbeite seit einem Jahr in einem großen Supermarkt als Pauschalkraft. Nach wieviel Stunden steht mir als 19 Jähriger eine Pause zu, da uns auch nach 4 Stunden Arbeit nur ungern eine Pause gegeben wird. Wenn dann höchstens 5 minuten für eine Zigarette. Wie sind da die gesetzlichen Regelungen?


Hallo,

Pausen sind im Arbeitszeitgesetz für alle Arbeitnehmer (gilt auch für Pauschalkräfte) eindeutig geregelt. Im § 4 ArbZG wird festgelegt, dass bei mehr als sechs Stunden Arbeit 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten Pause gewährt werden musst. Der Zeitpunkt der Pause ist vorher festzulegen. Weitere Regelungen finden sich in eventuell geltenden Tarifverträgen.
Pausen sind keine Arbeitzeit, also auch nicht zu vergüten.

Viele Grüße
Daniel Taprogge (saw-Team)