Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich habe einen Job bei dem 10-12 Stunden im Vertrag stehen. Es handelt sich um einen Onlinejob, bei dem ich tags, nachts oder wann auch immer arbeiten kann. Nun möchte ich vom 1.7 - 31.9 eine Stelle an der Uni annehmen, die 10 Stunden umfasst. Nun liegt die Unitätigkeit ja nicht ganz in der vorlesungsfreien Zeit. aber die meiste Arbeit wird in den semesterferien liegen, da ich bei der Organisation einer Konferenz im September mitarbeiten werde. Beide Jobs bringen ein Einkommen von rund 300 Euro. Muss ich mir Sorgen machen, dass ich Probleme bekomme, da ich für kurze Zeit ausserhalb der Semesterferien mehr als 20 Stunden arbeite? Viele Grüße und Dank im voraus, Sören
Hallo,
bei der 20-Stunden-Grenze gibt es zwei Ausnahmen: im Rahmen einer angemeldeten kurzfristigen Beschäftigung (nicht länger als zwei Monate) darf die 20-Stunden-Regelung überschritten werden. Ausserdem darf in einem gewissen Umfang dann mehr als 20 Stunden gearbeitet werden, wenn die Arbeitszeit am Wochenende oder in den Nachtstunden ausgeübt wird. Dies sollte in jedem Fall mit der Krankenkasse besprochen werden. Diese ist für die Bewertung der Sozialversicherung vor Ort zuständig und kann dementsprechend rechtsgültige Auskünfte erteilen.
Viele Grüße
Daniel Taprogge (saw-Team)