Hallo, ich arbeite seit einiger Zeit als studentische Hilfskraft mit vier Stunden in der Woche. Im Moment habe ich noch einen anderen Job nebenher, als Verkäuferin. Nun ist mir eine zweite Hilfskraftstelle angeboten worden, an einem anderen Lehrstuhl, mit acht Stunden. Gibt es eine Begrenzung, wie viele Stunden man in NRW als Hilfskraft arbeiten kann, und wenn ja, würden 12 Stunden diesen Rahmen sprengen? Herzlichen Dank für jede Hilfe!
Hallo,
Studierende dürfen grundsätzlich während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden/Woche arbeiten. Wird mehr gearbeitet entfällt der Studierendenstatus in der Sozialversicherung und es müssen Beiträge in alle Sozialversicherungen eingezahlt werden.
In den Semesterferien darf jedoch mehr, also regulär, gearbeitet werden.
Viele Grüße
Daniel Taprogge (saw-Team)