Hallo! Ich habe Mitte Mai meinen Abschluss gemacht und suche jetzt eine feste Stelle. Da ich bis Ende September einen gültigen Studentenausweis habe, sehe ich mich selbst noch als Studentin an (musste ja auch die Studiengebühren zahlen). Das heißt auch, dass ich wieder als studentische Aushilfe arbeite (ich hatte den Job kurzweilig wegen Prüfungen unterbrochen) und bisher kein Amt (auch nicht die Krankenversicherung) von meinem Abschluss in Kenntnis gesetzt. Was droht mir schlimmstenfalls, wenn ich damit bis zum Ende des Semesters warte? Jetzt hat mich eine Firma als Aushilfe unter Vertrag genommen (bisher werde ich nur zwei Wochen dort als Urlaubsvertretung eingesetzt und der Vertrag läuft automatisch nach 5 Monaten aus- egal ob man eingesetzt wurde oder nicht). Selbstverständlich habe ich bei der Einstellung nicht gelogen und meinen Abschluss angegeben. Da hat mich die Personalabteilung dieses Unternehmens darauf hingewiesen, dass ich laut des Gesetzgebers nicht mehr Studentin bin. Jetzt bin ich etwas verunsichert, immerhin habe ich dort eine zweite Lohnsteuerkarte eingereicht, meinen Sozialversicherungsausweis vorgezeigt und eine Bescheinigung von der Krankenkasse abgegeben (wie erwähnt, wissen die entsprechenden Stellen nicht, dass ich mit dem Studium fertig bin). Die Frage mag dumm sein, aber wird z.B. das Finanzamt aus den Lohnsteuerkarten oder die Krankenversicherung etc. entnehmen können, dass ich bei meinen beiden Aushilfsjobs unter verschiedenen Statuten (also einmal als Studentin und einmal als Absolventin) laufe? Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen! Allie
Hallo,
mit dem Tag der Exmatrikulation endet der Studierendenstatus in der Sozialversicherung. Wird dennoch länger dieser Status angegeben, obwohl eine Exmatrikulation erfolgt ist, können die nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge bis zu vier Jahre rückwirkend durch die Sozialversicherung eingezogen werden.
Der Sozialversicherung wird durch den Arbeitgeber der entsprechende Status gemeldet. Dem Finanzamt ist dies ziemlich egal, hier gibt es keine Sonderregelungen für Studierende.
Viele Grüße
Daniel Taprogge (saw-Team)