Ich mache eine schulische Ausbildung, bekomme deshalb das Schüler-Bafög (412€). Nun muss ich in den Sommerferien ein 6-wöchiges Pflichtpraktikum ableisten, bei dem ich eine monatliche vergütung von 585€ (also ingesamt für 6 wochen ca. 880 €) bekommen würde. Wie sieht das denn aus, wieviel darf ich verdienen, ohne wieder etwas zurückzahlen zu müssen?
Hallo,
bei Studierenden sieht es so aus: wird ein Einkommen aus einem Pflichtpraktikum bezogen, wird dies direkt vom BAföG abgezogen. Das Praktikumsgehalt wird ja im Rahmen der Ausbildung erworben und soll somit dem Lebensunterhalt dienen. Anders sieht es mit dem Gehalt aus einem Nebenjob aus, das erst nach Überschreiten eines Freibetrags angerechnet wird.
Leider kann ich jetzt nicht sagen, wie es beim Schüler-BAföG aussieht. Hier sollte nochmal bei der BAföG-Beratung der Schule nachgefragt werden.
Viele Grüße
Daniel Taprogge (saw-Team)