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Minijob und Gewerbe

Hallo, ich bin Student(bekomme kein Bafög) und habe eine Beschäftigung als Minijober (verdiene jeden Monat 400€) Ich möchte nun zusätzlich ein Gewerb e anmelden und über einen anderen Geschäftszweig dazuverdienen. Fragen: 1.Um 7680€ nicht zu überschreiten (Kindergeld)- fallen die Einkünfte aus Minijob da mit rein? 2. Da ich eine Steuererklärung abgeben muß-ist Minijob da auch anzugeben? 3. Bin privat über meine Eltern mitversichert (Krankenvers.)- ändert sich da was, oder kann es probleme geben? Über weitere Dinge die es zu beachten gilt bin ich sehr dankbar-ich möcht auf keine Fall, dass meine Eltern einen Nachteil aus meinem Vorhaben ziehen Vielen Dank


Hallo,

zu deinen Fragen:

1. Ja, das Einkommen aus dem Minijob zählt hier dazu. Beim Kindergeld handelt es sich um das Netto-Einkommen, also nach Abzug aller Werbungskosten und Versicherungsbeiträge.

2. Der Minijob muss angegeben werden, wenn die Einkünfte durch den Arbeitnehmer versteuert werden müssen, wenn der Job also über die Lohnsteuerkarte abgerechnet wird.

3. Bei der privaten Krankenversicherung kann ich nicht sagen, wie hier die Verdienstgrenze liegt. Es handelt sich hier um Versicherungsverträge, die von Krankenversicherung zu Krankenversicherung unterschiedlich sind. Bei der gesetzlichen Familienversicherung wird eine Mitversicherung bei einem Einkommen über 400 Euro nicht mehr möglich sein.

Viele Grüße
Daniel Taprogge (saw-Team)