Hallo lieber Leser! Ich habe im Frühjahr bereits 6 Tage als Sozialarbeiterin (damals nicht Studentin!) gearbeitet. Ich war von 1.2.-10.2.07 angestellt und habe 680 Brutto verdient. Nun werde ich bei einem Semesterferienjob in genau 8 Wochen ca. 4400 brutto verdienen. Damit bleibe ich ja unter dem Steuerfreibetrag. Aber darf ich überhaupt mehr als 2 Monate (8 Wochen) im Jahr arbeiten? Wie ist das geregelt? Wo finde ich regeln dazu? Zusätzlich habe ich einen Gewerbeschein (promotion), womit ich bereits ca. 900 Euro verdient habe. Muss ich das Geld auch noch anrechnen? Vielen Dank, Theresa
Hallo,
Studierende dürfen neben dem Studium dauerhaft arbeiten, jedoch während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden/Woche. Dies ist eine Regelung, die für die Sozialversicherung wichtig ist und auch dort geregelt ist.
Für die Berechnung der Einkommenssteuer sind alle Einkünfte aus abhängiger und selbständiger Arbeit sowie andere Einkünfte aus Mieten, Pachten, Zinsen etc. relevant.
Viele Grüße
Daniel Taprogge (saw-Team)