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Arbeitszeit

Hallo, ich arbeite in einer Notschlafstelle für Jugendliche ausschliesslich in der Nacht. In den Stunden von 2-6 Uhr morgens bekomme ich nur 25 % Gehalt, wegen Bereitschaftsdienst. Zählen diese Stunden dann auch nur 25 %, also als Viertel Stunde. Ansonsten überschreite ich sehr schnell mein Wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden. Ein Dienst dauert schon 12 Stunden. Lieber Gruss Eva


Hallo,

arbeiten in den Nachtstunden und am Wochenende werden bei der Berechnung der Arbeitszeit von Studierenden nicht gezählt. Allerdings sollte dies vorher mit der Krankenkasse abgesprochen werden, die Krankenkasse ist für alle Fragen der Sozialversicherung direkt zuständig.

Viele Grüße
Daniel Taprogge (saw-Team)