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Rentenversicherung

Hallo, ich habe von März bis Juli geringfügig beschäftigt gearbeitet(unter 400 euro), und im August Vollzeit 40h die Woche. Alles im gleichen Betrieb,aber über eine studentische Arbeitsvermittlung und immer nur für jeweils 1 monat befristet.Muss ich jetzt für August die Rentenversicherung bezahlen oder kann ich den einen Monat als kurzfristig abrechnen? Danke für die Hilfe !!


Hallo Claudia,

Die Beschäftigung bei dem Arbeitgeber wird als eine Beschäftigung angesehen. Es ist nicht möglich, einen Teil als Minijob, einen anderen Teil als kurzfristige Beschäftigung oder sonstwas zu betrachten, solange nicht zwischen diesen beiden Teilen ein Beschäftigungsfreier Zeitraum vom einem Monat liegt. Wenn die Vollzeitarbeit im August nicht unvorhergesehen geschah, ist es fast unausweichlich, daß für die gesamte Beschäftigung seit März (rückwirkend) Rentenversicherungsbeiträge fällig werden.

Viele Grüße
Andreas Schackert
students at work

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