Beratungsforum

freiwilliges, bezahltes Praktikum - Sozialabgaben, Kindergeld, Versicherungspflicht

Ab Februar werde ich in ein 6-monatiges Praktikum absolvieren. Für die Zeit des Praktikums bin ich bei meiner Heimuniversität beurlaubt, aber immatrikuliert, d.h. als Student eingeschrieben. Bei dem Praktikum handelt es sich um ein bezahltes, freiwilliges Praktikum.

Das Gehalt beträgt rund 720 Euro, wobei 200 Euro davon Mietzuschuss sind, die nicht sozialversicherungspflichtig sind.
Inwieweit würde ich jetzt noch Anspruch auf Kindergeld haben (Gesamteinkommen im Jahr liegt ja bei 7680 Euro)? In welcher Höhe sind Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen? Und wäre ich für den Zeitraum familienversichert oder müsste ich mich selbst um eine Krankenversicherung kümmern?

Ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen.

MfG

Nadine


Re: freiwilliges, bezahltes Praktikum - Sozialabgaben, Kindergeld, Versicherungspflicht

Hallo Nadine,

zu deinen Fragen:

Wenn dein Praktikum mit dem Erlernen von Fähigkeiten ausgefüllt wird, die mit deinem späteren Beruf in Verbindung stehen, hast du auch weiterhin einen Anspruch auf Kindergeld, selbst im freiwilligen Praktikum.
Zur Sozialversicherung: Ein freiwilliges Praktikum wird wie ein normales Arbeitsverhältnis behandelt. Das bedeutet, du musst auf jeden Fall Rentenversicherungsbeiträge (Wegen Gleitzonenregelung zwischen 2 und 10%) bezahlen. Da du jedoch voraussichtlich mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten wirst, ist es wahrscheinlich, dass auch Beiträge in die Arbeitslosenversicherung (4,2%) und einkommensabhängig in die Krankenversicherung (ca. 14%) und Pflegeversicherung (1,7%) zahlen. Die Zahlen beziehen sich auf deinen Bruttolohn, bei den letzten drei Posten, wird die Hälfte von deinem Arbeitgeber getragen.

Die Familienversicherung musst du für diesen Zeitraum aufgeben. Hier liegt die Einkommensgrenze bei 400€ im Monat. Das bedeutet, entweder du wirst wie oben beschrieben einkommensabhängig versichert, oder du kannst versuchen, dich im studentischen Zweig deiner Krankenversicherung für knapp 60€ pflege- und krankenversichern. Diese Möglichkeit musst du jedoch mit deiner Krankenversicherung klären.

Dadurch, dass dein Praktikum als reguläre Beschäftigung eingeschätzt wird, hast du auch gleiche Rechte, wie normale Angestellte: Dazu zählen: nach 4 Wochen im Betrieb bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub: die Anzahl deiner Wochenarbeitsstunden durch 4 in Tagen (weil du nur ein halbes Jahr dort arbeitest).

Weiterhin solltest du im Praktikum darauf achten, dass du in einem Praktikumsvertrag deine Tätigkeiten, Arbeitszeit und Ansprechpartner im Betrieb festschreibst. Im Mittelpunkt sollte die Erwerbung von Kenntnissen über Abläufe und Tätigkeiten im Betrieb stehen, auch um das Kindergeld zu sichern.

Weitere Informationen über deine Rechte und Pflichten im Praktikum findest du auf unserer Seite in der Rubrik Praktikum. Hier ist auch ein Bewertungsbofen, den du nach Ende deines Praktikums ausfüllen kannst.

Mit freundlichen Grüßen

Sören Becker
students at work

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