Hallo,
also ich mache ein Jahr Praktikum in einem Kinderheim für mein Teilzeitstudium. Ich arbeite seit dem 01.September 20 std in der Woche und bekomme 150€ im Monat. Am Anfang hatte ich geregelte Zeiten und ein Dienstplan wurde immer für den ganzen Monat für mich gemacht. Mittlerweile ist es so, dass ich einen Tag vorher gesagt bekomme wann ich am nächsten zu kommen habe, oder itten in der Woche, dass ich den nächsten frei hab, dafür aber am Wochenende zu erscheinen habe. Ich kann kaum noch Privates planen und auch ärtzliche Termine nicht machen. Wenn ich diese Problematik anspreche, wird mir gesagt: "Das ist Arbeit und danach muss ich mich richten". Nun will ich gerne wissen geht das? Muss ich immer Springen?
Hallo Karolin,
natürlich mußt Du nicht. Unter
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/arbeit_auf_abruf
haben wir u.a. aufgeführt, was Rechtsprechung und Gesetz in dieser Frage sagen:
Einen Dienst, der nicht vier Tage im Voraus bei dir angekündigt ist, mußt Du nicht antreten. Als Ankündigung kann ein Telephonat mit Dir genügen, ebenso der Aushang am üblichen Dienstplan im Betrieb (soweit du vier Tage oder länger vorher im Betrieb bist und ihn dort finden konntest). Bist Du rechtzeitig zu einem Dienst bestellt, mußt Du auch kommen - und bezahlt werden (selbst, wenn dem Arbeitgeber plötzlich - oder einen Tag vorher - auffällt, daß er Dich doch nicht braucht). Fragt Dein Arbeitgeber kurzfristiger als vier Tage zuvor an und Du sagst zu (was Du ja nicht mußt), sind natürlich trotzdem beide Seiten an diese Zusage gebunden.
Wenn Du trotzdem Probleme hast, melde Dich nochmal.
Viele Grüße
Andreas Schackert
students at work
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