Beratungsforum

Job+Praktikum welche Abgaben?

Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich zweier Jobs. Beide Beschäftigungen werde ich demnächst antreten:
Job A) Stelle als Hiwi (10,98€/h, bei monatlich 40h = 439,20€/Monat)
Job B) freiwilliges Praktikum ( 4-5 Monate bei 30-40h=pauschale von 400€/Monat)

Da ich bei A) über 400€ verdiene, werden die „üblichen“ Sozialversicherungsbeiträge (+bei mir Selbstversicherung bei Krankenkasse) fällig. Die Lohnsteuerkarte mit Klasse I würde hier hin gehen.

Bei B) wird ebenfalls eine Lohnsteuerkarte verlangt.

Mein Vorgehen würde sonst wie folgt aussehen:
Bei B) nachfragen ob die Beschäftigung als Minijob zählt (gibt es da vielleicht Tipps, wie man den Arbeitgeber überzeugen kann, dass er nicht auf Lohnsteuerkarte anstellt und so die 2% Steuerpauschale, was ja nur 8€ entsprechen sollte, selbst bezahlt??). Wenn das nicht möglich ist, eine zweite LSK holen (Steuerklasse VI.) und versuchen, einen „Freibetrags-split“ auf beide Steuerkarten zu machen (Wer macht diesen „Split“? Nur das Finanzamt oder auch die Bürgerämter?) um sich ggf. die Lohnsteuerrückforderung/Steuererklärung zu sparen

Außerdem würde mich noch interessieren, ob geschätzt werden könnte, wie viele Abgaben ich dann in Steuerklasse 6 hätte bzw. wie dann unterm Strich mein Gesamtverdienst ausfallen würde.

Die letzte Frage die ich noch hätte ist, ob es dabei irgendwelche Probleme, mit meiner Haupttätigkeit als Student gibt, weil ich ja zeitweise 40-50h die Woche arbeiten gehe. Der Antrittszeitraum liegt bei A) und B) ca. 2 Wochen vor Beginn des neuen Semesters.

Vielen Dank schon mal im Voraus!


Re: Job+Praktikum welche Abgaben?

Hallo Alexander,

der Trick ist wohl eher, zu prüfen, ob der Arbeitgeber die 2% Steuerpauschale auf Dich abwälzen will (das geht, wenn es schriftlich vereinbart ist oder im Arbeitsvertrag ein Bruttolohn steht). Dann solltest Du ihn überzeugen, daß es für ihn und für Dich billiger ist, wenn er die Lohnsteuerkarte nimmt. Wenn er die 2% selbst bezahlt, ist es für Dich am wenigsten Arbeit.

Ansonsten mußt du tatsächlich zum Finanzamt gehen, um Dir den Freibetrag aufsplitten zu lassen (bzw.: ruf einfach mal an, vielleicht geht es auch auf dem Postweg).

Bei Steuerklasse VI fallen mindestens 14 % Steuern an- bei 400 € Einkommen Steuern sind es also 56 €.

Wirkliche Probleme gibt es nicht, wenn Du die 20 h-Grenze überschreitest, aber wenn Du dadurch den Werkstudentenstatus verlierst, bedeutet das für Dich und den Arbeitgeber: Mehr Sozialversicherungsbeiträge. Mehr dazu hier:
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/werkstudenten

Noch Fragen?
Viele Grüße
Andreas Schackert
students at work

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