Ich habe einen Job als Werkstudent. Ich darf zwar laut Arbeitsvertrag max. 20 Stunden pro Woche arbeiten, aber während der Vorlesungszeit arbeite ich nur einen Tag pro Woche mit max. 10 Stunden. Meine Frage ist nun, ob ich zusätzlich noch einen 400 Euro-Job ausüben darf? Muss ich dann bei beiden Jobs darauf achten, dass ich insgesamt nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeite? Gibt es eine Ausnahme, wenn der 400 Euro-Job am Wochenende (Sa+So) und abends ausgeübet wird? Für den Werkstudentenjob habe ich beim Arbeitsgeber eine Lohnsteuerkarte abgegeben. Beim 400 Euro-Job muss man doch keine Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgeben oder?
Liebe Meike,
1. Bezüglich der 20 h-Grenze gilt: Alle Jobs werden zusammengerechnet. Wenns mehr als 20 h sind, entfällt der Werkstudentenstatus und in den sozialversicherungspflichtigen Jobs werden einkommensabhängige Beiträge in alle SV-Zweige fällig. Es gibt natürlich Ausnahmen, so darf in bis zu 26 Wochen im Jahr die wöchentliche Arbeitszeit über 20 h liegen, wenn einer von drei Ausnahmetatbeständen erfüllt ist. Mehr dazu hier:
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/werkstudenten
2. Der Arbeitgeber kann entscheiden, ob im Minijob eine Lohnsteuerkarte abgegeben werden soll oder nicht. Ggf. ist das auch im Arbeitvertrag festgeschrieben. Je nachdem wie hoch Dein monatliches Gesamteinkommen ist, kann es für Dich mit Lohnsteuerkarte besser oder schlechter sein, denn die Pauschalsteuer ist für immer verloren, auf Lohnsteuerkarte gezahlte Steuern kann man aber zurückerstattet bekommen. Mehr dazu hier:
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/400-euro-jobs#steuern
Wenn noch Fragen offen geblieben sind, schreib bitte nochmal.
Mit solidarischen Grüßen
Andreas Schackert
students at work
Vielen Dank für die Antwort! Also kann ich den 400 Euro-Job zusätzlich annehmen, wenn die Arbeitszeit vom Werkstudentenjob und 400 Euro-Job zusammen 20 Stunden pro Woche nicht übersteigt. Und in max. 26 Wochen pro Jahr darf ich meine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden überschreiten,
wenn ich am Wochenende (also samstags und sonntags) arbeite
wenn ich in der vorlesungsfreien Zeit/Semsterferien arbeite
oder wenn es während der Vorlesungszeit auf 2 Monate beschränkt ist.
So habe ich es richtig verstanden oder? Vielen Dank nochmal für eine Antwort!
Liebe Meike,
stimmt genau!
Erfahrungsgemäß gilt: Überschreitungen der 20 h-Grenze liber im Voraus mit der Krankenkasse klären, dann hat man nicht hinterher die Hudelei mit dem Sachbearbeiter, der vielleicht fälschlich den Studentenstatus aberkannt und horrende Beitragsforderungen verschickt hat.
Mit solidarischen Grüßen
Andreas Schackert
students at work
Wozu überhaupt Gewerkschaften - das fragt sich nicht nur mancher deutsche Arbeitgeber: "What have the unions ever done for us?" aus Australien jetzt mit deutschen Untertiteln! Mehr Videos auf dem ver.di-Campus-Kanal aus dem Ruhrpott.
mehr...