Welche Unterschiede gibt es sozialversicherungstechnisch etc. zwischen normalen Studenten und Studenten im URLAUBSSEMESTER
bei einem sechswöchigem VOLLZEITPRAKTIKUM mit einem Unterhaltszuschuss von 258,-- Euro brutto je Monat
(a) während der Semesterferien und
(b) während der vorlesungsfreien Zeit?
Was wäre für den Studenten anders?
Was für den "Arbeitgeber"?
Besten Dank, Mimi
Hallo Mimi,
ein Pflichtpraktikum - egal ob während der Vorlesungszeit, im Urlaubssemester oder zu anderer Zeit - ist immer sozialversicherungsfrei. Also keine extra Kosten für Studenten oder Praktikumsbetrieb.
Ein freiwilliges Praktikum, das mehr als 400 €/Monat bringt, ist immer sozialversicherungspflichtig. Das heißt für Studenten und Praktikumsbetrieb: Normalerweise Beitragspflicht zur Rentenversicherung, im Urlaubssemester Beitragspflicht zu allen Sozialversicherungszweigen (sog. Werkstudentenregelung, mehr hier:
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/werkstudenten)
Ein freiwilliges Praktikum, das weniger bringt, wird bei der Sozialversicherung wie ein Minijob behandelt. Das heißt für den Studenten: keine Mehrkosten und für den Praktikumsbetrieb die Sv-Pauschale von 25 %. Mehr hier:
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/400-euro-jobs
Alles kalr?
Viele Grüße
Andreas Schackert
students at work
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