Beratungsforum

Sozialversicherungspflicht bei praktikum im urlaubssemster

Welche Unterschiede gibt es sozialversicherungstechnisch etc. zwischen normalen Studenten und Studenten im URLAUBSSEMESTER
bei einem sechswöchigem VOLLZEITPRAKTIKUM mit einem Unterhaltszuschuss von 258,-- Euro brutto je Monat
(a) während der Semesterferien und
(b) während der vorlesungsfreien Zeit?
Was wäre für den Studenten anders?
Was für den "Arbeitgeber"?
Besten Dank, Mimi


Re: Sozialversicherungspflicht bei praktikum im urlaubssemster

Hallo Mimi,

ein Pflichtpraktikum - egal ob während der Vorlesungszeit, im Urlaubssemester oder zu anderer Zeit - ist immer sozialversicherungsfrei. Also keine extra Kosten für Studenten oder Praktikumsbetrieb.

Ein freiwilliges Praktikum, das mehr als 400 €/Monat bringt, ist immer sozialversicherungspflichtig. Das heißt für Studenten und Praktikumsbetrieb: Normalerweise Beitragspflicht zur Rentenversicherung, im Urlaubssemester Beitragspflicht zu allen Sozialversicherungszweigen (sog. Werkstudentenregelung, mehr hier:
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/werkstudenten)

Ein freiwilliges Praktikum, das weniger bringt, wird bei der Sozialversicherung wie ein Minijob behandelt. Das heißt für den Studenten: keine Mehrkosten und für den Praktikumsbetrieb die Sv-Pauschale von 25 %. Mehr hier:
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/400-euro-jobs

Alles kalr?

Viele Grüße
Andreas Schackert
students at work

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