Hallo,
ich absolviere im nächsten Semester ein Praktikum mit 40h Arbeitszeit pro Woche, bei dem ich 400€ Unterhaltszuschuss erhalte (auf Lohnsteuerkarte).
Nebenbei bin ich weiterhin eingeschrieben und möchte meinen Hiwi Job mit 20h pro Monat behalten.
Normalerweise darf man ja nur max. 20h im Monat arbeiten, als Hilfskraft, da man sonst nicht mehr als hauptamtlich studierend angesehen wird.
Mein Praktikum ist allerdings eng verwandt mit meinem Studienfach und dient ganz eindeutig meiner Ausbildung. 8 Wochen davon sind außerdem Pflichtpraktikum laut Studienordnung.
Was kann mir passieren, wenn ich trotzdem weiterhin als Hilfskraft arbeite?
Hallo Alex,
für den Teil des Praktikums, der Pflichtpraktikum ist, gilt:
Das Einkommen ist sozialversicherungsfrei, die Tätigkeit wird nicht auf die 20 h-Grenze angerechnet.
Für den Teil, der nicht Pflichtpraktikum nach der Studienordnung ist, gilt: Das Praktikum wird wie eine normale Beschäftigung behandelt, Einkünfte über 400 € sind sozialversicherungspflichtig, darunter gelten die Minijobregeln:
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/400-euro-jobs
Die Arbeitszeit zählt bei der 20 h-Grenze mit. Wenn Du also freiwilliges Praktikum und HiWi-Job zeitgleich ausübst, überschreitest Du die 20 h-Grenze und
- fällst aus der studentischen Krankenversicherung heraus
- mußt in der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (hier offenbar der HiWi-Job) Beiträge zu allen Sozialversicherungszweigen entrichten.
Solange Du Dich im Urlaubssemester befindest, ist das aber nicht tragisch, denn im Urlaubssemester verlierst Du ohnehin den Studentenstatus in der Sozialversicherung. Die studentische Krankenversicherung bleibt Dir nur, wenn Du nicht soziaversicherungspflichtig arbeitest. Wenn Du im Urlaubssemester soziaversicherungspflichtig arbeitest, bist Du - 20 h hin oder her - immmer in allen Sozialversicherungszweigen beitragspflichtig. Mehr dazu hier:
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/werkstudenten
Viele Grüße
Andreas Schackert
students at work
Hallo Herr Schackert,
vielen Dank für ihre kompetente Antwort. Die Website der DGB Jugend ist wirklich großartig und bietet bessere Beratungsleistungen und Informationen als das örtliche Studentenwerk.
Ich habe noch eine kurze Zusatzfrage:
Ich bin im nächsten Semester nicht beurlaubt. Allein mit meinem Praktikum überschreite ich doch aber schon die 20h Grenze. Bedeutet das, dass ich micht jetzt selber irgendwo krankenversichern muss? Kann es im schlimmsten Fall sein, dass die Familienversicherung im Krankheitsfall nicht zahlt?
Ich habe in einem anderen Forum außerdem gelesen, dass die 20h Grenze bei Praktika, die der Ausbildung dienen keine Anwendung findet.
Vielen Dank
Alex
Hallo Alex,
danke für das Lob und entschuldige, die Beurlaubung habe ich mir offenbar eingebildet.
Die 20 h-Grenze findet tatsächlich keine Anwendung bei Praktika, die Teil der Ausbildung sind. Das sind aber in diesem Zusammenhang nur jene, die von der Studienordnung verpflichtend vorgeschrieben wird. Beim Kindergeld gibts da eine laxere Handhabung, bei der Sozialversicherung nicht.
Deshalb zählt der freiwillige Teil Deines Praktikums wie ein Job und die 20 h-Grenze ist für ihn relevant. Soweit nicht die Ausnahmetatbestände greifen, die unter
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/werkstudenten
ganz unten aufgeführt sind, verlierst Du den Studentenstatus in der Sozialversicherung und zahlst aus dem HiWi-Job (wenn er weniger als 400 €/Monat bringt sogar auch aus dem Praktikum) einkommensabhängige Beiträge an Deine Krankenkasse. Das bedeutet, die Krankenkasse, bei der Du bisher versichert warst, zieht nun die Beiträge von Deinem Arbeitgeber ein; der Versicherungsschutz besteht weiterhin. Damit er wegfällt, mußt Du schon mutwillig Beiträge nicht zahlen.
Viele Grüße
Andreas Schackert
students at work
Wozu überhaupt Gewerkschaften - das fragt sich nicht nur mancher deutsche Arbeitgeber: "What have the unions ever done for us?" aus Australien jetzt mit deutschen Untertiteln! Mehr Videos auf dem ver.di-Campus-Kanal aus dem Ruhrpott.
mehr...