Hallo,
ich habe jetzt schon viel in diesem Forum gelesen und erstmal vielen Dank für die bisherigen Infos, sehr informativ und sonst findet man kaum im Netz gebündelt so viele relevante und kompetente Informationen!
Nun zu meiner Frage:
Ich bin Student, 25, im 11ten Semester.
Ich habe einen Minijob, bei dem ich 400,-€ verdiene und leiste nun ein freiwilliges Praktikum über drei Monate ab, davon 2 voll in den Semesterferien, bei dem ich 600,-€ verdiene.
Bisher war ich bei meiner Mutter in der Beamtenkrankenkasse, doch seit diesem Monat fällt das Kindergeld weg und ich somit auch aus der Familienregel was die Krankenkasse betrifft.
Aufgrund einer Ausnahmeregelung (wegen unzumutbarer Härte, oder so ähnlich) bin ich nach wie vor dort versichert.
Der praktikumsarbeitgeber möchte mich als Midi-Job beschäftigen und sagt ich muss in eine gesetzliche Krankenkasse für die Zeit des Paktikums.
Ich kann danach nicht mehr in die Private (Beamtenkrankenkasse) zurück und in die Studentische (wegen der beantragten Befreiung) auch nicht.
Gibt es eine Möglichkeit weiterhin in der Beamtenkrankenkasse versichert zu bleiben?
Und sind Midi-Job(also das freiwillige Praktikum) und Mini-Job gleichzeitig gestattet, wenn das monatliche Einkommen daraus auch über den 800,-€ liegt?
Muss der alte Arbeitgeber (vom Minijob) dann auch den Pauschalbeitrag an die gesetzliche KKV bezahlen? (Muss er ja glaube ich eh schon immer, oder?)
Ich weiss, der Fall ist sehr kompliziert, aber gerade das macht es so kompliziert dazu verlässliche Informationen zu finden...
Ich hoffe Sie können mir helfen,
Mit den besten Grüßen,
Thomas
Hallo Thomas,
tatsächlich ist es so: Wenn Du ein freiwilliges Praktikum hast, zählt das wie ein normaler Job bei der Sozialversicherung (SV). Mit dem benannten Einkommen wäre es ein Midijob, daneben ist ein Minijob bei einem anderen Arbeitgeber weiter möglich.
Da das Praktikum überwiegend während der Semesterferien asolviert wird, könnte der Studentenstatus in der Sozialversicherung erhalten bleiben - zur Sicherheit solltest Du bei der gesetzlichen Krankenkasse, über die dein Arbeitgeber die SV-Beiträge abführen will, nachfragen, ob sie den Sachverhalt ebenso bewertet.
Der Minijobarbeitgeber hat bisher, weil Du nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig warst, keine Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung, sondern nur solche zur Rentenversicherung leisten müssen. Wenn Du den Werkstudentenstatus nicht verlierst, bist Du auch weiter nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig und er zahlt auch nicht mehr. Menn Du ihn verlierst, bist Du in dem Praktikum einkommensabhängig krankenversicherungspflichtig und die Pauschale im Minijob würde für Deinen Arbeitgeber auch fällig.
Warum Du den Versicherungsanspruch in der Beamtenkasse verlieren könntest, bleibt offen, Beamtenrecht ist nicht unser Spezialgebiet. Solange Du den Werkstudentenstatus nicht verlierst (mehr hier:
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/werkstudenten
)
bleibt Dir aber vermutlich nur, einen Vertrag für eine private Krankenversicherung abzuschließen. Am besten ist, Du läßt Dich hierzu von Euren Versicherungsagenten beraten.
Ich hoffe, Die Antwort hilft Dir.
Viele Grüße
Andreas Schackert
students at work
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