Beratungsforum

Praktika bei staatl. Einrichtung

Hallo,
bei einer staatlichen Einrichtung werde ich ab 1.März ein 3-monatiges freiwilliges Praktikum absolvieren. Diese hat keine Mittel für die Vergütung von Praktikanten. Muss der Arbeitgeber wegen 0€ Vergütung dann auch keinerlei Sozialabgaben leisten?
Beste Grüße und danke!


Praktikum bei staatl. Einrichtung

Ich vergaß: Arbeitszeit liegt über 20 Std./Woche.

Re: Praktika bei staatl. Einrichtung

Hallo Sara,

für den Arbeitgeber gibt es ohne Entgelt i.d.R. auch keine Pflicht zum Abführen von SV-Beiträgen, solange Du zumindest krankenversichert bist. Wenn Du familienversichert bist, sollte es wegen des Praktikums kein Problem geben, da Du ja kein Einkommen hast. Wenn Du studentisch krankenversichert bist, empfehle ich eine Klärung mit der Krankenkasse, damit Du nicht im Nachhinein von Nachforderungen überascht wirst, weil für den Zeitraum des Praktikums ein Wechsel in die freiwillige Versicherung erfolgte. Ob das passiert hängt von den genauen Umständen in Deinem Fall ab - und der Bewertung Deiner Kasse. Eigentlich gilt: Ein freiwilliges Praktikum zählt bei der Sozialversicherung (SV) wie ein Job. Wenn Du hier mehr als 20 h arbeitest, ist das nur in Ausnahmefällen, z.B. während der vorlesungsfreien Zeit oder (in der Vorlesungszeit) für höchstens zwei Monate zulässig - sonst verlierst Du den Studentenstatus in der SV.

Viele Grüße
Andreas Schackert
students at work

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