Hallo,
ich habe folgdens Problem:
ich arbeite seit geraumer Zeit bei einer Zeitarbeitsfirma. ich bin neuerdings als Werksstudent gemeldet, zahler weiterhin Rentenvers.abgaben, obwohl ich weniger als 400€ verdiene. ich weiß da schonmal nciht, ob das so korrekt ist. Mein Arbeitgeber weigertesich, mich als 400€ Jobber ein zutragen, das sei zu teuer.
Nungut, ich hatte vom letzten Jahr noch einen Urlaubanspruch von 15 Tagen. Die habe ich jetzt im Januar genommen, wir bekommen unser Gehalt immer erst einen Monat später, und habe dafür 17,54 oder so ausgezhalt bekommen. Mein Chef meinte, das würde sich immer am verdienten Gehaltes des Monats in dem man Urlaub nimmt berechnen. Ich habe vorher extra gesagt, dss ich das Geld benötige, da ich da Lernphase habe und nicht arbeiten kann. Kein Wort über diese Regelung. In meinem Vetrag steht gar nichts über Urlaub etc. ich musste das mit dem Urlaubgeld auch separat erfragen. Letztes mal habe ich für 10 Tage 200 Euro bekommen.
Ist das korrekt so? Darf er das? Man kann doch nciht immer prozentual von einem Monatsgehalt berechnen, das ist doch der Sinn von bezhaltem Urlaub, dass er das, was man eben nicht verdient in etwa ersetzt oder?
ich überlege auch ob ich kündige, denn er hat einfach aufgelegt und sagte, wenns mir nciht passt,dann solle ich doch woanedrs arbeiten. Da mein Werksstudentvertrag einen 6 Monate Probezeit beeinhaltet, kann ich doch von einem auf den anderen tag hinschmeissen oder?
Danke für die Ratschläge, kenn mich mit der ganzen Sache nur Teilweise aus. in für jeden Tipp dankbar!
Hallo Lisa,
es kann schon sein, daß dein Job kein Minijob ist, auch wenn Du derzeit nur 400 € bekommst, denn hier wird geguckt, wie sich das Einkommen dauerhaft entwickelt. Mehr dazu hier:
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/400-euro-jobs
Wenn Du nicht ganz sicher bist, frag einfach nochmal bei Deiner Krankenkasse nach, ob sie prüfen können, ob die Voraussetzungen für einen Minijob vorliegen.
Was nicht sein kann, ist, daß Du beim Urlaubsentgelt übers Ohr gehauen wirst. Egal, ob es im Vertrag steht oder nicht: Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für jeden auch im Urlaub. Wenn man regelmäßig dieselbe Wochenarbeitszeit und daher dasselbe Monatseinkommen hat, ändert sich das Einkommen auch nicht, wenn man Urlaub nimmt. Bei schwankendem Einkommen wird während des Urlaubs der Durchschnittslohn der letzten dreizehn Wochen vor Urlaubsantritt ausgezahlt. Das ist gesetzlich und durch Rechtsprechung fixiert und gilt auch für Dich - ggf. kannst Du dieses Entgelt auch nachträglich einklagen.
Wenn eine Probezeit mit verkürzter Kündigungsfrist vereinbart ist, kannst Du freilich auch kurzfristig kündigen. Mehr zur Probezeit hier:
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/dein_recht/probezeit
Wenn Du weitergehenden Beratungsbedarf hast, empfehle ich Dir unsere kostenlose persönliche Beratung vor Ort:
http://www.dgb-jugend.de/studium/beratung_vor_ort#hannover
Viele Grüße
Andreas Schackert
students at work
Wozu überhaupt Gewerkschaften - das fragt sich nicht nur mancher deutsche Arbeitgeber: "What have the unions ever done for us?" aus Australien jetzt mit deutschen Untertiteln! Mehr Videos auf dem ver.di-Campus-Kanal aus dem Ruhrpott.
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