Hallo liebes Team,
ich hätte gerne mehr über die Verbindungen mehrerer Tätigkeiten erfahren.
In der Sportbranche ist die Möglichkeit der Arbeit vielseitig. Bis jetzt leiste ich bei einem Unternehmen ein Praktikum, was langsam zu Ende geht. Sie würden mich gerne weiterhin behalten, was für mich finanziell auch wichtig ist.
-Kann ich sofort nach meinem Praktikum einen Werkstudenten Vertrag abschließen? Ich brauche mich sonst nirgendwo melden, oder?
-wie soll ich vorgehen, wenn ich bei einem Unternehmen 50 Std/Woche und bei dem anderen 2 Std/ Woche arbeiten werde? Was für einen Vertrag muss ich bei dem anderen Unt. abschließen?
- In der Fitnessbranche machen wir viele Weiterbildungen und Kurslizenzen. Welche Verträge muss ich jedes mal abschließen, wenn ich meine Kurse bei anderen Unternehmen anbieten will (1 Kurs- 1 Std./ Woche)?
- Die Voraussetzung ist- ich überschreite insgesamt nicht die 20 Std/ Woche
- Kann ich einfach für meine Tätigkeiten monatliche Rechnungen stellen oder kriege ich vom Unternehmen selber die Monatsabrechnung?
Ich bedanke mich im Voraus für Eure Hilfe und freue mich auf Eure baldige Antwort.
Liebe Grüße Barbara
Hallo Barbara,
1. Du kannst natürlich unmittelbar an Dein Praktikum anschließend beim selben Unternehmen einen Werkstudentenvertrag abschließen.
2. Die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit pro Woche liegt bei 48 h. Beachte auch die Regelungen zum sogenannten Werkstudentenstatus:
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/werkstudenten
Wenn Du bei einem Unternehmen eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausübst und bei einem anderen nur sehr wenig (bis 400 €) verdienst, kann der Vertrag beim zweiten Unternehmen als Minijob laufen. Mehr hier:
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/400-euro-jobs
3. Das kommt darauf an. Wenn Du für ein anderes Unternehmen arbeitest, kann das sowohl als abhängige Beschäftigung (z.B. Minijob, siehe 2.) als auch als Selbständigkeit laufen (siehe 5.)
4. Siehe 2.
5. Wenn Du einen Job hast - also abhängig beschäftigt bist - muß Dein Arbeitgeber Dir jeden Monat automatisch Dein Gehalt überweisen.
Wenn Du selbständig arbeitest, mußt Du i.d.R. Rechnungen schreiben. Mehr dazu hier:
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/freiberufler
Noch Fragen offen? Dann schreib nochmal.
Viele Grüße
Andreas Schackert
students at work
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