Beratungsforum

Arbeitgeber pauschaliert mit 25%

Wenn ich als Student OHNE ABGABE LOHNSTEUERKARTE arbeite

a) als Werkstudent
b) bei kurzfristiger Beschäftigung < 2 Monate
c) Midi-Job speziell für Studenten (hier möglich überhaupt?),

also der Arbeitgeber pauschaliert mit 25%,

muss ich dann jeweils die Einnahmen in der Steuererklärung angeben?

(Vgl. Mini-Jobs ohne Abgabe Lohnsteuerkarte brauchen in der Steuererklärung nicht angegeben zu werden.)


Re: Arbeitgeber pauschaliert mit 25%

Hallo Erwin,

entweder ist es eine kurzfristige Beschäftigung oder es ist ein Midijob. Eine kurzfristige Beschäftigung ist ohne Lohnsteuerkarte möglich, dann fällt die Pauschalsteuer an und die ist für immer weg. Wenn Du stattdessen auf Lohnsteuerkarte arbeitest, kannst Du am Jahresende eine Steuererklärung machen und bekommst von der auf Lohnsteuerkarte gezahlten Steuer diejen ige, die zuviel gezahlt wurde, zurück. Pauschal lohnt sich also nur, wenn Du jenseits der kurzfristigen Beschäftigung so viele einkommensteuerpflichtige Einnahmen hast, daß Deine Freibeträge damit bereits ausgeschöpft sind und Du bei regulärer Versteuerung auf die Einnahmen aus dieser kurzfristigen Beschäftigung genausoviel oder mehr Steuern entrichten müßtest.

Viele Grüße
Andreas Schackert
students at work

neuer Kommentar



Was lernen

Wozu überhaupt Gewerkschaften - das fragt sich nicht nur mancher deutsche Arbeitgeber: "What have the unions ever done for us?" aus Australien jetzt mit deutschen Untertiteln! Mehr Videos auf dem ver.di-Campus-Kanal aus dem Ruhrpott.

mehr...