Zählt zu der erlaubten Stundenzahl für die Tätigkeit als Werkstudent (z.B. 20 Std. während der Vorlesungszeit) auch
selbständige Tätigkeit hinzu oder sind die 20 Std nur für "Beschäftigungsverhältnisse" (also angestellte Jobs) gültig?
Hallo Erwin,
die Rechtslage ist so: Alle Beschäftigungen, also auch selbständige Tätigkeit, zählen dazu. Freilich ist es für die Krankenkassen nicht so leicht, in Erfahrung zu bringen, ob und in welchem Umfang Du selbständig arbeitest. Aber abgesehen davon, daß Du freilich verpflichtet bist, die selbständige Tätigkeit der Krankenkasse zu melden, kann sie, wenn sie später davon erfährt, Beiträge, die angefallen wären, bis zu vier Jahre rückwirkend einfordern.
Viele Grüße
Andreas Schackert
students at work
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