Hallo!
Ich habe im letzten Jahr immer wieder neben dem Studium als Freie Mitarbeiterin in einer Online-Redaktion gejobbt. Da ich stets unter 400 Euro monatl. lag, musste ich keine Steuern zahlen.
Ab Oktober ist mein Studium allerdings beendet und ich möchte entweder eine Teilzeitstelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Uni (19 Std.) oder in einer Redaktion (25 Std.), beides zunächst für einige Monate befristet, annehmen. Da ich von einer Teilzeitstelle allerdings nicht leben kann, würde ich gerne zusätzlich weiter als freie Online-Redakteurin (wieder unter 400 Euro) arbeiten. Wie sieht es dann mit den Steuern etc. aus? Bleibt es dabei, dass von der freien Mitarbeit keine Steuern abgehen oder ändert sich dies durch die Teilzeitstelle in Festanstellung? Was ist noch zu beachten? Evtl. bei der Krankenversicherung etc.?
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen!
Viele Grüße,
Julia K.
Hallo Julia,
du musst auf dein gesamtes Bruttoeinkommen Steuer zahlen. Ob es aus 400€-Jobs, freier Mitarbeit oder einer Teilzeitstelle stammt ist nicht relevant. Wenn du freie Mitarbeiterin bist, kannst du allerdings Betriebsmittel absetzen, wie z.B. anteilig deinen Computer (den du ja wahrscheinlich brauchst). Dadurch könnte ggf. von den 400€ nicht mehr viel übrig bleiben, was zu versteuern wäre.
Was noch zu beachten ist kann ich dir so allgemein nicht sagen.
Unten stehen noch allgemeine Empfehlungen. Wenn du konkrete Fragen hast, kannst du die aber immer wieder gerne stellen.
Ich empfehle dir unsere Seite zum Thema Freiberuflichkeit anzusehen: http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/freiberufler
Außerdem möchte ich dir die Seite für Solo-Selbständige von ver.di empfehlen: http://www.mediafon.net/index.php3?view=&si=4c6bce526f76a&lang=1
Du sprichst die Krankenversicherung an. Als Studierende hattest du in der gesamten Sozialversicherung Privilegien. Die fallen jetzt weg.
Informationen dazu findest du hier:
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/sozialversicherung
Beste Grüße
Christian Busch
students at work
Danke für die Rückmeldung! So ganz blicke ich aber noch nicht durch ;). Also angenommen ich nehme eine Teilzeitstelle mit 20 Std. die Woche an. Dann läuft diese ja wahrscheinlich über die Lohnsteuerkarte und es gehen jeden Monat automatisch Steuern etc. ab. Wenn ich jetzt noch im Online-Bereich als freie Mitarbeiterin (bis 400 Euro mtl.) arbeite, muss ich dann beide Jobs nächstes Jahr bei der Steuererklärung angeben oder nur noch die freie Mitarbeit? Gehen dann bei der Teilzeitstelle im Nachhinein nochmal Steuern ab? Und wie ist das mit der Krankenversicherung? Die läuft dann über die Teilzeitstelle oder?
Bisher habe ich bei meinen freien Jobs keine Mwst. ausgewiesen. Dann kann ich doch auch nichts absetzen oder? Und was meinten Sie mit "Dadurch könnte ggf. von den 400€ nicht mehr viel übrig bleiben, was zu versteuern wäre"?
Sorry, das sind viele Fragen auf einmal ...
Viele Grüße,
Julia K.
Hallo Julia,
Mit "[d]adurch könnte ggf. von den 400€ nicht mehr viel übrig bleiben, was zu versteuern wäre" meinte ich: Wenn du nur knapp 400€ verdienst, aber Betriebsausgaben wie Computer, Kamera, wasauchimmerduallesbrauchst, Arbeitszimmer, Strom von deinem zu versteuernden Einkommen abziehen kannst, dann bleibt steuerlich betrachtet nicht mehr viel Einkommen, auf das du aus dieser freiberuflichen Tätigkeit steuern zahlen musst.
Deine Krankenversicherung kann über dein Teilzeitarbeitsverhältnis laufen. Allerdings zahlt die nicht, wenn du dich im Rahmen deiner freiberuflichen Tätigkeit verletzt. Dafür bräuchtest du eine Extra-Krankenversicherung.
Wie das mit der Steuererklärung ist, weiß ich nicht. Am besten fragst du da mal beim Finanzamt nach.
Beste Grüße
Christian Busch
students at work
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