Hallo,
ich arbeite seit 4 Jahren in einer Firma, bisher als studentische Aushilfe.
Da ich über 30 bin, musste eine Lösung zwecks Krankenversicherung etc. her, ich wurde in die Künstlersozialkasse aufgenommen.
Hierbei darf man nebenbei (neben der künstlerischen Tätigkeit) keinen Studentejob ausüben, sondern nur 400 Euro-Job oder geringfügigen Nebenjob. Da sich mein Arbeitgeber weigerte, einen 400-Euro-Job aus meinem 12h/Woche-Job zu machen ("das stört den Betriebsablauf"), hat die Krankenkasse entschieden, dass sie mich rückwirkend zum 1.3. als nebenberuflichen Arbeitnehmer beschäftigen müssen und somit Arbeitslosenversicherung nachzahlen müssen. Ist das ein Kündigungsgrund? Laut KSK und Krankenkasse bin ich jetzt hauptberuflich freiberuflicher Künstler (trotz Studium in den letzten Zügen). Bitte dringend um Antwort, Freitag ist ein "Gespräch" in der Firma, und ich würde denen gern Argumente entgegenbringen (denn sie haben früher auch behauptet, Studenten würde weder Urlaub noch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zustehen...).
Vielen Dank!!
Hallo Kristina,
jetzt ist es wohl schon zu spät. Das tut mir sehr leid, aber ich gucke hier manchmal einen Tage nicht rein; wie gestern. Ich hoffe das Gespräch ist trotzdem gut verlaufen.
Mit der Künstlersozialkasse kenn ich mich nicht aus.
Was deinen Job angeht: Man braucht in der BRD keinen Grund um jemanden zu kündigen. Es gibt ein paar Einschränkungen, insbesondere wenn es einen Betriebsrat gibt (Falls ihr einen habt, melde dich mal bei dem.), aber grundsätzlich können Arbeitsverhältnisse einfach gekündigt werden. Man muss die Frist einhalten, die in § 622 BGB steht einhalten.
Laut § 8 Teilzeit und Befristungsgesetz kann ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat verlangen, dass seine vertragliche Arbeitszeit reduziert wird. Dazu ist er allerdings nicht verpflichtet, wenn der Reduzierung betriebliche Gründe entgegenstehen, diese müssten allerdings "wesentliche" Beeinträchtigungen sein. Der Paragraf steht hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__8.html
In einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung könnte dazu auch noch etwas stehen.
Ich hoffe du kannst mit der Info (§8) noch etwas anfangen.
Beste Grüße
Christian Busch
students at work
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