Hallo,
ich bin 30 Jahre alt und fange am 01.09.2010 eine Werkstudententätigkeit an. Allerdings übe ich seit mehreren Jahren eine als 400€-Job gemeldete Arbeit aus und diese würde ich gerne weiter behalten.
In meinem Werkstudentenvertrag ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden und ein Stundenlohn von 10€ geregelt (=800€ monatl.).
Bei dem anderen Job arbeite ich immer Sonntags und das in der Regel zweimal monatlich. Pro gearbeiteten Tag (8 Stunden) bekomme ich 68€ (=136€monatl.) Diese Arbeit erfolgt ohne Lohnsteuerkarte, die Abgaben werden pauschal abgeführt.
Das Problem ist nun, dass mein neuer Arbeitgeber sich schwer damit tut, meinen anderen Job zu akzeptieren. Die Dame in der Personalabteilung sagte, es würde bei 2 jobs Probleme mit den Sozialabgaben geben und es könnte sein, dass dadurch beide Arbeiten hinfällig wären. Sie sagter weiter, dass ein Student max. 20h/Woche arbeiten dürfte. ich habe ihr geantwortet dass es aber eine Sonderregelung gibt, wonach ein Student auch mehr arbeiten darf, wenn die Mehrarbeit Abends und an Wochenenden ausgeübt würde, was bei mir auch der Fall ist.
Sie sagte, von sowas würde sie nichts wissen und ich solle ihr einen entsprechenden Gesetzestext zuschicken.
Meine Frage:
Liege ich im Recht damit, dass ich weiterhin meinen alten Job ausüben kann, ohne dass meinem neuen Arbeitgeber Nachteile dadurch entstehen und falls ja, womit kann ich das begründen?
Muss der neue Arbeitgeber damit einverstanden sein?
Und was würde passieren wenn der neue Arbeitgeber sich nach wie vor querstellt ich aber stillschweigend weiterhin in meinem alten Job bleibe?
Vielen Dank
Frank
Hallo Frank,
die Sonderregelung, die du erwähnst ist nicht ganz korrekt. Die 20 Stunden dürfen nur in 26 Wochen/Jahr überschritten werden. Das wäre bei dir ja aber kein Problem.
Näheres dazu findest du heir:
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/werkstudenten
Dabei handelt es sich nicht um eine gesetztliche Regelung, sondern um eine Einigung der Sozialversicherungsträger. Einige Krankenkassen lassen auch nur bis zu 20 Stunden zu, also weniger als 20 Stunden (plus die Ausnahme).
Ich denke, dass beste Argument gegenüber der Dame in der Personalabteilung wird sein, dass du mit deinem alten Arbeitsvertrag bzw. einer BEscheinigung des alten AG, in der steht, dass du maximal 26 Mal/Jahr bei ihm arbeitest, zu deiner Krankenversicherung gehst und die bescheinigen lässt, dass dieser Job in Verbindung mit dem anderen Job deinem Studierendenstatus nicht im Wege steht.
Was kann schlimmstenfalls passieren?
1. Lügst du diesbezüglich, ist das ein Kündigungsgrund.
2. Leistest du Überstunden und hast am Ende mehr als 26 Wochen mehr als 20 Stunden gearbeitet, verlierst du deinen Studierendenstatus und musst Nachzahlungen leisten. Da du deinen neuen Arbeitgeber getäuscht hast, müsstest du auch seinen Anteil übernehmen.
Beste Grüße
Christian Busch
students at work
Hallo Christian,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort!
Ich verstehe das mit der Krankenversicherung nicht. Da ich mit 30 nicht mehr der studentischen KV unterliege, muss ich mich ja nichtmal Krankenversichern, was haben die also zu bescheinigen?
Und was ist mit der Rentenversicherung? Kann es sein, dass durch meine Mehrarbeit der Arbeitgeber wo ich als Werkstudent arbeiten werde, mehr für mich bezahlen muss? Oder ist das mit der Rente für meinen Nebenjob durch die Pauschalabgaben, die dort geleistet werden völlig unabhängig?
Und wegen der 26 Wochen /Jahr Regel:
Falls ich im Jahr 2011 an 26 Sonntagen in meinem Nebenjob arbeiten würde und in allen Wochen, in denen diese Sonntage fallen, schon 20 Stunden in meiner Werkstudententätigkeit gearbeitet haben sollte, habe ich somit schon die Grenze für Mehrarbeit ausgelastet? In diesem Fall wäre es ja klar warum der neue Arbeitgeber nicht möchte, dass ich nebenbei arbeite. So würde ich ihm ja in den vorlesungsfreien Zeiten für eine Vollzeitbeschäftigung nicht zur Verfügung stehen...
Oder werden nur die einzelnen tage (Sonntage) zusammengerechnet und daraus die Wochen abgeleitet, in den Mehrarbeit erfolgte (26 SonnTage/7 Tage=4 Wochen)?
sorry für die Flutwelle von Fragen, aber ich will halt alles daran setzen den anderen Job zu behalten...
Gruß
Frank
Hallo Frank.
1. Du bist weiterhin krankenversicherungspflichtig, so lange du studierst. Lies dir dazu am besten den Abschnitt "Freiwillige Karnkenversicherung" (ja, der Name ist irreführend) unter folgendem Link durch:
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/sozialversicherung/krankenversicherung
2. Die Krankenversicherung ist die Instanz, die dafür zuständig ist zu prüfen ob du in der Sozialversicherung den Status eines Studierenden hast. Und nur wenn du den hast, bist du von der einkommensabhängigen Krankenverischerung und der Pflicht zur Arbeitslosenversicherung etc. befreit.
3. Wenn du einen regulären Job hast (das wäre der neue Job) und einen 400€ Job (der alte), dann musst du nur in dem regulären Arbeitsverhältnis Rentenversicherung zahlen. Der 400€ bleibt sozialabgabenfrei.
4. Wenn du durch deine Jobkonstruktion deinen Studierendenstatus verlieren solltest, dann muss der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeitraäge für einen beschäftigten Nichtstudenten (sozusagen normal) bezahlen. Er müsste also mehr bezahlen. Die Pauschalabgaben beziehen sich nur auf die Steuern, nicht auf die Sozialversicherung.
5. Zitat:
"Und wegen der 26 Wochen /Jahr Regel:
Falls ich im Jahr 2011 an 26 Sonntagen in meinem Nebenjob arbeiten würde und in allen Wochen, in denen diese Sonntage fallen, schon 20 Stunden in meiner Werkstudententätigkeit gearbeitet haben sollte, habe ich somit schon die Grenze für Mehrarbeit ausgelastet? In diesem Fall wäre es ja klar warum der neue Arbeitgeber nicht möchte, dass ich nebenbei arbeite. So würde ich ihm ja in den vorlesungsfreien Zeiten für eine Vollzeitbeschäftigung nicht zur Verfügung stehen..."
> So ist es.
Auch eine weiter Flutwelle an Fragen ist gerne willkommen,
beste Grüße
Christian Busch
students at work
Hallo Christian,
vielen herzlichen Dank für deine sehr ausführlichen Antworten.
Ich war inzwischen bei meinem Krankenversicherer und habe mich erkundigt.
Der Kundenbetreuer versicherte mir, dass ich auch mit dem Nebenjob weiterhin meinen Studentenstatus behalten würde und nicht einmal die 26 Wochenregel in Anspruch genommen wird, weil ich nur jeweils an zwei SONNTAGEN im Monat in meinem 400€-Job arbeite und zu diesen Zeiten sowieso nicht an der Hochschule sein könnte. Dass die 26-Wochen Regel davon unberührt bleibt, erscheint mir aber ziemlich unglaubwürdig...die ist doch auch u.a. so ausgelegt, dass der Student durch Nacht- oder Wochenendarbeit bis zu 26 Wochen die sonst übliche Beschränkung überschreiten darf.
Ich habe deswegen Angst, dass selbst wenn ich als Student 2 Tätigkeiten ausüben darf, dass ich dann aber dem Hauptarbeitgeber während der Vorlesungsfreien Zeit nicht Vollzeit zur Verfügung stehen kann bzw. nach geleisteter Vollzeitarbeit mir und dem Unternehmen Probleme entstehen. Dies wäre sehr ärgerlich weil ich dort längerfristig plane und gute Chancen habe auch nach dem Studium übernommen zu werden. Andererseits möchte ich den Nebenjob nicht aufgeben, weil ich als 30 Jahre alter Student jeden Monat 140€ allein an KV bezahlen muss...
Was hältst Du von dem Ganzen?
Viele Grüße
Frank
Hallo Frank,
ich kann nicht deine Entscheidung treffen.
Wenn du eine reale Perspektive bei dem neuen Jab hast, ist vielleicht ganz gut sich deren Wünschen zu beugen. Wie schon gesagt ist es ein Kündigungsgrund, wenn du im Vorstellungsgespräch bzgl. anderer Jobs die Unwahrheit sagst.
Du könntest den ersten Job ja eventuell behalten. Da du auch weißt, wie viele Wochen du schon mehr als 20 Stunden gearbeitet hast, musst du im Zweifelsfall den älteren Job einfach rechtzeitig kündigen. Also z.B. zu nach den Semesterferien nach dem SoSe 2011.
Vielleicht kannst du ja auch deinen neuen Arbeitgeber überzeugen, dass du den alten Job behälst, wenn du die Rechtslage darlegst und eine Auflistung der zu 20+Std-Wochen machst, wo dann auch drinsteht unter welchen Bedingungen du wann den alten Job kündigst. (8 Wochen 1. Sem.Fe + 8 Wochen 2. Sem.Fe + x Wochen im Semester etc.)
Beste Grüße
Christian Busch
students at work
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