Hallo,
da ich ein auslaendischer student bin, wollte ich zuerst um Ihre
verstaendniss bitten falls ich syntaktische oder grammatikalische Fehler mache.
Also, ich habe jetzt eine Hiwi job an der Universitaet (86 stunden/monat). Aber ein professor hat mir vorgeschlagen bei ihm als tutor zu arbeiten. Ich
moechte sehr gerne seine Jobangebot annehmen aber sie haben mir von der
Universitaet gesagt dass ich als Hiwi nicht mehr als 86 stunden/monat arbeiten darf. Nach vielen Fragen, habe ich verstanden dass die Universitaet diese Grenze hat weil wenn man mehr als 86 stunden/monat
arbeitet dann geht es um eine Vollzeitarbeit und wird man automatisch sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet dass die Universitaet als arbeitgeber auch mehr geld fuer sozialversicherung bezahlen muss deswegen gibt es diesen Regel dass der Student nicht mehr als 86stunden/monat arbeiten darf.
Aber da ich fuer diese Tutorarbeit ungefaer 20 stunden/monat fuer sechs Monaten arbeiten muss, habe ich mir ausgedacht wie waere es wenn ich einen Vertrag fuer zwei Monaten in der Vorlesungsfreizeit machen wuerde, der insgesamt 120 stunde waere, und die ganze Arbeit als Kurzfristige Arbeit anrechnen lassen wuerde.
Ist das moeglich? Wenn ja muss ich bei meinem Vertrag was besonderes machen oder muss ich einfach beachten dass der Vertrag nicht mehr als zwei Monate laeuft?
In diesem Fall ist das jeweilige Institut mein Arbeitgeber oder die Universitaet. Ich frage weil wenn der Universitaet mein Arbeitgeber waere
dann waere der Arbeitgeber der gleiche in beiden Hiwi jobs und vielleicht waere es nicht moeglich die zweite Job als hiwi job anrechnen zu lassen?
mit freundlichen Gruessen
Sotiris
Hallo Sotiris.
Ich kann dir nicht sagen, wer dein Arbeitgeber ist. Da musst du die Leute fragen, die dich anstellen wollen. Es ist aber für die Sozialversicherungspflicht auch nicht wichtig. Sobald du mehr als 20 Stunden die Woche arbeitest giltst du nicht mehr als Student. Egal aus wie vielen Jobs und von wie vielen Arbeitgebern die Stunden kommen. Ausnahme: In 26 Wochen/Jahr darfst du mehr arbeiten, wenn die Arbeitszeit in den Semesterferien oder Nachts oder am Wochenende liegt.
Du könntest also in den Semesterferien noch einen Job als kurzfristige Beschäftigung annehmen, bei dem du dann auch nicht sozialversicherungspflichtig bist und der dich auch nicht den Studierendenstatus verlieren lässt.
Allerdings ist der Vorschlag, wie du ihn getätigt hast illegal.
Außer für Wochenend- oder Nachtarbeit sehe ich bei dir keine
Luft für Arbeit in der Vorlesungszeit.
Übrigens kann sich eine kurzfristige Beschäftigung auch nach Tagen (50 Tage) bemessen, die dann über das Jahr verteilt sind.
Mehr dazu hier: http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/kurzfristige_jobs
Beste Grüße
Christian Busch
students at work
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