Liebes Forum-Team,
ich habe hier zwar schon ziemlich viel gelesen aber irgendwie bin ich mir immernoch nicht sicher. Ich arbeite zur Zeit auf 400-euro- basis 10/Woche und kriege 400 euro jeden monat.
ich würde parallel nun gerne wieder meinen alten job zusätzlich machen. der wäre hauptsächlich am wochenende. über 10 stunden, also insgesamt 20/woche würde ich aber nicht hinauskommen.
ich würde jetzt gerne wissen ob ich mich bei meinem 1. job als werkstudent anmelden kann(Mein arbeitgeber würde das auf jeden fall machen) und den 2. job auf 400 euro basis. wäre ich dann nur in dem werkstudent-job sozialversicherungspflichtig oder werden beide einkommen zusammen gerechnet? ich würde in dem werkstudent dann etwas über 400 euro verdienen. bei dem 400-euro-job ist es nie so klar wieviel rauskommt weils auf die veranstaltungen ankommt. ich würde aber auf keinen fall insgesamt mehr als 800 euro verdienen.
ich hoffe ihr könnt mir dabei weiterhelfen!
Danke und viele Grüße. S.
Hallo Svenja,
dein Werkstudierendenstatus richtet sich nur nach der erbrachten Arbeitszeit. So lange du in der Woche unter 20 Stunden bleibst, kannst du so viele Jobs mit so viel Einkommen kombinieren, wie du willst.
Hier findest du alles dazu (inkl. der Ausnahmen, die bei dir wohl unwichtig sind):
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/werkstudenten
Wenn du in beiden Jobs 400€ oder weniger verdienst (was der FAll zu sein scheint), dann werden die Einkünfte in Bezug auf die Rentenversicherung zusammengezählt. Wenn du 800€ verdienst müsstest du 9,95% (Hälfte von 19,9%, andere Hälfte AG) Rentenversicherungsbeitrag zahlen. Wenn du weniger verdienst nimmt auch der Prozentsatz ab, der von deinem Chef steigt entsprechend.
Mehr dazu hier:
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/800_euro_jobs
Wenn du in dem einen Job mehr als 400€ verdienst und in dem anderen weniger als 400€ wird nur der Job, der höher dotiert ist rentenversicherungspflichtig. Dies geschieht nach den Regeln der Midi-Jobs/800€ Jobs.
Mehr dazu hier:
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/400-euro-jobs
In Bezug auf die Steuern wird dein Einkommen immer zusammengerechnet.
Beste Grüße
Christian Busch
students at work
Vielen Dank schonmal für die Antwort!
ich hätte noch eine frage zu den steuern.
in dem job als werkstudent habe ich eine lohnsteuerkarte abgegeben. bei dem mini-job brauchte ich keine abgeben.
ich würde gerne wissen, ob ich dann für den minijob steuern zahlen muss, auch wenn ich unter den freibeträgen bleibe oder ob der komplett beitragsfrei bleibt für mich.
Danke und LG
Svenja
Hallo Svenja,
wenn du keine Lohnsteuerkarte abgegeben hast und in deinem Arbeitsvertrag nicht(!) explizit von Bruttolohn die Rede ist, dann musst du keine Steuern zahlen. Dein AG zahlt dann pauschal 2% auf deinen Lohn, die von deinem Lohn nicht abgezogen werden.
Sollte von Bruttolohn die Rede sein, kann er (muss aber nicht) die 2% von deinem Gehalt abziehen.
Mit diesen 2% hast du bzw. dein Chef dann deine Steuerschuld getilgt und die 400€ zählen nicht zu deinem Einkommen hinzu.
Diese Aussage ist genauer und richtiger als meine oben getätigte Aussage zu Steuern.
Beste Grüße
Christian Busch
students at work
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