Beratungsforum

keine Lohnfortzahlung?

Hallo,
Ich arbeite für 5 Wochen als Werkstudentin in einem Unternehmen. Weil ich mir den Bauch verbrüht habe (Verbrennungen 1. und 2. Grades) konnte ich in der zweiten Woche vier Tage nicht zur Arbeit kommen. Habe mit Attest gefehlt. Jetzt wurden mir diese vier Fehltage von meiner Lohnabrechnung abgezogen, obwohl ich nachweislich vom Arzt krankgeschrieben war. Die Personalabteilung hat mir gesagt, dass ich erst ab der 5. Woche Anspruch auf Lohnfortzahlung hätte, aber eben nicht für die Tage, die ich innerhalb der ersten vier Wochen fehlte. Ich solle mich an die Krankenkasse wenden und dort Krankengeld einfordern. Doch eigentlich bekomme ich doch als familienversicherter Student kein Krankengeld?!?
Irgendwie weiß ich jetzt gar nicht, was ich machen soll.. Gilt denn diese Wartefrist von vier Wochen auch dann , wenn ich sowieso nur für 5 Wochen arbeite?????

Vielen Dank schonmal für eure Antworten!
Jessy


Re: keine Lohnfortzahlung?

Hallo Jessy,

laut § 3 Absatz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) entsteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung erst nach vier Wochen Dauer des Arbeitsverhältnisses. Wenn es keine andere vertragliche Regelung gibt, dann hat dein Arbeitgeber recht.

Außerdem stimmt es, dass du als Mitversicherte über die Familienversicherung keinen Anspruch auf Krankengeld erwirbst.

Das ist hart, aber leider ist die Regelung so. Einen Anspruch auf einen Lohn(ersatz) für die Krankheit in der von dir geschilderten Situation kenne ich nicht.

Tut mir leid,
beste Grüße
Christian Busch
students at work

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