Hallo!
Weiß jemand wie die Regelung für folgenden Fall ist: Ich studiere an der DHBW Mannheim (BW) und arbeite in Rheinland-Pfalz.
Von November bis Februar bin ich in der Theorie-Phase, also in Mannheim. Dort wäre am 6. Januar ein Feiertag - in Rheinland-Pfalz allerdings nicht.
Muss ich also nun an diesem Tag arbeiten oder habe ich frei? Laut meinem Ausbilder müsste ich an diesem Tag arbeiten, da - wenn Berufsschüler Ferien haben - diese auch arbeiten müssten. In diesem Fall hätte ich dieselben Rechte eines Azubis.
Ich bin der Meinung, dass ich zu dieser Zeit ja in Baden-Württemberg und daher die dortigen Feiertage für mich gelten.
Wie seht ihr das?
Hat jemand eine gesetzliche Grundlage, die speziell für Azubis im Blockunterricht oder BA-Studenten gilt?
Danke im Voraus!!!
Hallo Yarisha,
grundsätzlich ist es so, dass für ein Arbeitsverhältnis die Bestimmungen am Arbeitsort geleten. Wenn du in Bundesland A wohnst und dort ein Feiertag ist, du aber in Bundesland B arbeitest und dort kein Feiertag ist, musst du arbeiten.
In deinem Fall stellt sich mir allerdings die Frage, wie ihr das in eurem Arbeitsverhältnis mit Samstagen und Tagen, an denen die Hochschule geschlossen (zwischen Weihnachten dem ca. 5.1. etwa) ist, haltet. Musst du da auch arbeiten?
Eine analoge Anwendung der Regelung für Azubis halte ich für ausgeschlossen, da ein Studium wesentlich mehr auf Selbststudium setzt als eine schulische Ausbildung. An der Hochschule kann auch es auch unabhängig von Feiertagen dazu kommen, dass ein Tag in der Woch frei ist. An dem muss man dann vor und nachbereiten.
Wie ist denn die Formulierung in deinem Arbeitsvertrag? Wenn die Vorlesungszeit (November - Februar) als Theoriphase bezeichnet wird, dann sehe ich keine Handhabe dafür, dich zur Praxis heranzuziehen. Andernfalls könnte dies ja auch jeden Samstag geschehen, denn Samstage sind laut Gesetzt Werktage. (Anderes ist tarifvertraglich, betrieblich oder im Arbeitsvertrag geregelt.)
Soweit meine Einschätzung des Sachverhalts. Ich werde mich nochmal um eine Einschätzung der DHBW Manheim bemühen, die dieses Problem ja häufiger haben müssten.
Ich empfehle dir, dich an den Asta der DHBW bzw. die Sozial-/Rechtsberatung der Hochschule zu wenden. Auch die müssten das wissen.
Beste Grüße
Christian Busch
students at work
Hallo Christian,
danke für deine Antwort!
Gut, dass du meinen Ausbildungsvertrag erwähnt hast. Es wird nämlich tatsächlich unterschieden zwischen Theorie- bzw. laut Vertrag Studienphasen und Praxisphasen und es ist sogar eine Klausel drin, die besagt, dass das Unternehmen sich verpflichtet, mich während den Studienphasen freizustellen.
Vielen Dank und schöne Grüße!
Yarisha
Hallo Yarisha,
schön, dann brauche ich mich ja nicht weiter bemühen.
Beste Grüße
Christian Busch
students at work
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