Hallo,
ich habe aktuell einen Vertrag als "studentische Hilfskraft", arbeite rund 15h pro Woche und studiere in Vollzeit. Aktuell zahle ich nur die Rentenversicherung, plus Krankenversicherung für Studentischen (Pauschale von 66 €).
Nun fordere ich einen höheren Stundenlohn und erhielt die Antwort, dass mir dieser als Werkstudent nicht gewährt werden kann (weil zu hoch), in meinem aktuellen Vertrag. Möglich wäre vielleicht eine Vertragsumstellung (Teilzeit) mit höherem Gehalt. Nun meine Frage: Wenn ich einen neuen Teilzeitvertrag bekomme, mit z.b. wöchentlich 15h Arbeitszeit und Fixgehalt, gelte ich dann trotzdem noch als rechtlicher Werkstudent, so dass ich bloß Rentenversicherung plus Krankenversicherung zahlen muss? Oder falls ich voll in die Sozialversicherung, weil es ein "normaler" Teilzeitvertrag für Arbeitgeber ist? Danke für das Feedback.
Hallo Dalja,
sozialversicherungsrechtlich ist nur interessant wie viele Stunden du arbeitest. Wie der Vertrag überschrieben ist oder wie viel du verdienst ist nicht wichtig. Du musst nur unter 20 Stunden /Woche bleiben.
Das ist bei dir der Fall. Du bleibst im Studierendenstatus der Sozialversicherung.
Falls du mehr wissen willst:
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/werkstudenten
Beste Grüße
Christian Busch
students at work
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