Hallo alle miteinander,
ich bin Studentin im 7.Semester und lebe mit meinen Eltern zusammen, welche beide ALG II beziehen.
Neben dem Studium erhalte ich Bafög. Der Mietzuschuss beim Bafög beträgt nur (!) 44 €. Da aber auf mich ein Mietanteil in Höhe von 170 € (eindrittel der Miete) fällt, ich aber nur 44 € Mietzuschuss erhalte, ist es nicht möglich, die weiteren 126 € aufzubringen (wenn man noch bedenkt, dass ich Jura studiere und dieses vielerlei andere Kosten mit sich bringt).
Ich habe erfahren, dass ich laut § 22 VII SGB II einen Antrag auf Mietkostenbeihilfe stellen kann.
Eine Anfrage beim Wohnungs- sowie beim Bafögamt hat mangels Wissen leider nichts ergeben.
Ist das oben genannte nun wahr, also kann ich einen Antrag auf ungedeckten Mietzuschuss stellen und wenn ja, bei welchem Amt???!
Danke im Voraus.
Viele Grüße
Hallo.
Was du schreibst ist richtig. Den Antrag musst du beim Jobcenter deines Bezirks stellen.
Wir haben auf unserer Seite auch etwas dazu stehen:
"Ein Bafög-Empfänger, der bei seinen Eltern wohnt, die beide ALG II beziehen, zählt zwar nicht zur Bedarfs-, wohl aber zur Haushaltsgemeinschaft und wird bei der Berechnung des Wohnkostenzuschusses im ALG II berücksichtigt. Denn den beiden ALG II-Beziehern wird vom Arbeitsamt jeweils nur ein Drittel der Miete erstattet, das verbleibende Drittel muß von dritten Haushaltsmitglied, hier: von der Bafög-Empfängerin, getragen werden. Da der Mietzuschuss beim Bafög (48 Euro für zu Hause Wohnende) jedoch nicht ausreicht, um das verbleibende Drittel finanziell zu decken, können Bafög-Bezieher/innen seit 1. Januar 2007 (nach einer Übergangsregelung seit November 2004) nach § 22 Absatz 7 SGB II Antrag auf Mietkostenbeihilfe stellen."
Mehr dazu hier:
http://www.dgb-jugend.de/studium/dein_geld/bafoeg#bafoeg_und_alg_ii
Beste Grüße, viel Erfolg
Christian Busch
students at work
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