Beratungsforum

Master-Thesis

Hallo,

ich schreibe derzeit meine Master-Thesis in einem Unternehmen, wofür ich für sechs Monate jeweils 615 € bekomme. Vier Monate davon in 2010. Meine Krankenversicherung will jetzt, dass ich in die studentische KV eintrete, da ich (4 * 615 - 920 (Werbungskostenpauschale)) / 4 = mehr als 365 € im Monat verdiene darum keinen Anspruch mehr auf die Familienversicherung habe. Gibt es eine Möglichkeit dies zu verhindern? Was wird alles als Werbungskosten angerechnet? Wenn ich diese selbst zusammensetze fällt die Pauschale weg? Können Fahrtkosten, Studiengebühren, Semesterbeitrag, etc. eingebracht werden?

Danke im voraus


Re: Master-Thesis

Hallo,

du bekommst entweder die 920€-Pauschale als Werbungskosten oder wenn du mehr Werbungskosten nachweisen kannst den höheren Betrag. Allerdings nicht den höheren Betrag und die Pauschale zusammen.
Absetzen kannst du als Werbungskosten alles, was du explizit für die Arbeit ausgegeben hast: Fahrtkosten, spezielle Kleidung, evtl. anteilig deinen Computer.
Grundsätzlich ist es abhängig davon, ob die Kosten für den Erwerb, die Sicherung oder den Erhalt der Einnahmen notwendig sind (§9 EStG, enthaält auch eine etwas genauere Auflistung). http://bundesrecht.juris.de/estg/__9.html

Gemäß § 12 Absatz 5 EStG dürfen aber nicht Ausgaben für eine erste Ausbildung bzw. für ein erstes Studium abgesetzt werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg//__12.html

Damit sind die Studienbeiträge und der Semesterbeitrag raus.

Viel Erfolg beim Suchen nach hohen, einkommensbezogenen Ausgaben.

Beste Grüße
Christian Busch
students at work

Re: Master-Thesis

Ok. Danke schonmal. Dürfen Fahrtkosten für den einfachen oder doppelten Weg (hin und zurück) angesetzt werden. Und kann ich bei den Werbungskosten meine gesamten Fahrkosten (oder andere Werbungskosten) für 2010 anrechnen, oder hier auch nur für die vier Monate, in denen ich verdiene?

Bei handelt es sich um ein Master- Studium, gilt dies dann bereits nicht mehr als erste Ausbildung, da ich ja zuvor ein Bachelor-Studium abgeschlossen habe? Ansonsten hätte ich vor dem Bachelor-Studium auch noch eine Ausbildung absolviert. Heißt das dann, dass ich Studiengebühren und Semesterbeitrag doch ansetzten kann?

Danke im voraus

Re: Master-Thesis

Hallo,

ja, in der Konstellation kannst du die Studiengebühren und die Studienbeiträge als Werbungskosten anrechnen lassen.

Bei den Fahrtkosten zählen die Kosten für Hin- und Rückfahrt zur Arbeit. Damit also nur die Fahrten zur Arbeit die auch tatsächlich in den 4 Monaten angefallen sind.

Beste Grüße
Christian Busch
students at work

neuer Kommentar



Was lernen

Wozu überhaupt Gewerkschaften - das fragt sich nicht nur mancher deutsche Arbeitgeber: "What have the unions ever done for us?" aus Australien jetzt mit deutschen Untertiteln! Mehr Videos auf dem ver.di-Campus-Kanal aus dem Ruhrpott.

mehr...