Hey ihr vom students at work Team,
ich werde demnächst anfangen meine Diplomarbeit in einem Unternehmen zu schreiben und erhalte dafür eine Vergütung von ca. 900 Euro. Während der Zeit bin ich als Student eingeschrieben. Während dieser Zeit werde ich gelegentlich auch Aufgaben für das Unternehmen übernehmen, die nichts mit meiner Diplomarbeit zu tun haben. Diese bleiben aber unter 20 h/Woche begrenzt.
Meine Frage ist jetzt wie es mit den Sozialabgaben und der Krankenversicherung aussieht. Meines Erachtens muss ich weder RV noch ALV zahlen. Bei der Krankenversicherung muss ich mich aber als Student versichern lassen und zahle dafür 64,66 Euro. In diesem Betrag ist dann die PV bereits enthalten. Wenn ich also richtig informiert bin, kommen an zusätzliche Kosten nur 64,66 Euro auf mich zu. Steuern muss ich ja auch keine zahlen, da ich im Jahr weniger als 8000 Euro verdiene. Ist dies so korrekt?
Hallo Andi,
um mit einer klaren Antwort zu starten: Nein.
Wenn die Erstellung der Diplomarbeit mit der Verrichtung von Tätigkeiten für das Unternehmen verbunden ist, dann zählt das gesamte Diplomarbeitsverhältnis als Arbeitsverhältnis. Unabhängig davon wie viele Stunden du tatsächlich für das Unternehmen arbeitest. Wenn also in deinem Vertrag steht, dass du 35 Stunden im Unternehmen sein sollst und darin auch Arbeiten für das Unternehmen verrichtest, dann sieht die Sozialversicherung in dir jemanden, der 35(o.a.) Stunden arbeitet.
Ihr könnt aber vereinbaren, dass du nur 20 Stunden (besser: 19,5) im Semester bzw. 35 (o.a.) Stunden in den Semesterferien an der Diplomarbeit im Unternehmen arbeitest. Dann behältst du den Studierendenstatus in der Sozialversicherung und alles ist, wie du es beschrieben hast.
Ihr könnt aber auch zwei Verträge machen. Einen Vertrag über deine Arbeit für das Unternehmen und einen Vertrag über deine Vergütung etc. während du nur an deiner Diplomarbeit arbeitest.
Beste Grüße
Christian Busch
students at work
Hallo Christian,
vielen Dank schon einmal für deine ausführliche Hilfe. Das bringt mich wirklich weiter. Wenn ich dich richtig verstehe, würde z. B. bei einem 35h Vertrag und einer tatsächlichen Arbeitszeit von 1h und 34h reiner "Diplomarbeit schreiben" im Unternehmen, trotzdem die gesamten 35h als Arbeitszeit angerechnet werden. Dies überrascht mich.
Zum Verständnis wollte ich noch einmal folgendes vergewissern. Wenn ich nun folgenden Fall betrachte. Ich schließe zwei Verträge ab:
- ein Vertrag für die Arbeit im Unternehmen, für den ich, bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von unter 19,5 h, 350 Euro monatlich erhalte
- ein weiteren Vertrag für die Diplomarbeit, bei der ich die Ressource im Unternehmen nutzen kann und dort auch anwesend bin, aber keine Arbeit für das Unternehmen verrichte und mit 550 Euro monatlich vergütet werde
In diesem Fall wäre ich ordentlicher Student, muss daher keine ALV und PV zahle. RV müsste ich für den ersten Vertrag auch nicht zahlen, da ich einen Minijob habe, für den keine RV gezahlt werden muss. Für die vergütete Diplomarbeit muss auch keine Rentenversicherung gezahlt werden, da ich bei der Diplomarbeit keine Arbeit im Unternehmen verrichte. Allerdings muss ich mich noch als Student kranken versichern lassen, da ich monatliche Einkünfte von insgesamt über 400 Euro beziehe. In diesem Szenario verändert sich an meinen realen Arbeitszeiten nichts, ich werde aber vom Gesetzesgeber anders angesehen und muss deswegen die Sozialabgaben nicht zahlen. Ist dies so korrekt?
Hallo Andi,
ja, das ist korrekt.
Beste Grüße
Christian Busch
students at work
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