Hallo,
ich habe jetzt einen unbefristeten Vertrag bei einer Firma. Im Vertrag steht, dass ich in den Semesterferien für 35 Stunden und im Semester für 7 Stunden in der Woche angestellt bin.
Im Vertrag selber steht nur, dass mein Urlaubanspruch anteilig berechnet wird. Von einer anderen Studentin hier habe ich jetzt erfahren, dass es 6 Tage Urlaub im Jahr sind. Ist das nicht etwas wenig??
Vielen Dank!
Gruß
Nadine
Hallo Nadine,
der Urlaub beträgt laut § 3 Bundesurlaubsgesetz jährlich vier Wochen. Man kann nicht weniger Urlaub haben.
Wer allerdings teilzeit arbeitet bekommt auch nur angepasst Urlaub. 6 Tage sind aber definitiv zu wenig. Übrigens kann man den Urlaubsanspruch nicht durch einen Vertrag verringern. In deinem Vertrag könnte auch stehen, dass du keinen Urlaub hast und du hättest trotzdem den Anspruch aus dem Gesetz.
Der Urlaubsanspruch gilt in Tagen und wird bei Teilzeitverhältnissen nach folgender Formel berechnet: (Tage pro Woche)/6 x 24
Du arbeitest 26 Wochen 5 Tage/Woche und 26 Wochen 1 Tage/Woche, nehme ich an. Das sind 3 Tage/Woche auf´s Jahr gesehen.
> 3/6 x 24 = 12
Du hast 12 Arbeitstage Urlaubsanspruch im Jahr.
Beste Grüße
Christian Busch
students at work
Hallo,
ich habe dazu noch eine Frage. Ich arbeite auch als Werkstudentin und sollte bis zu 20 Stunden/Woche ableisten. Das sind 3 Tage/Woche. Bei meinen Urlaubsantrag musste ich bei zwei Wochen Urlaub 12 Urlaubstage angeben, obwohl ich doch tatsächlich in diesen zwei Wochen nur an 6 Tagen zur Arbeit gekommen wäre. Ist dies so zulässlig oder habe ich einen Anspruch darauf, diese Tage noch als Urlaub gestellt zu bekommen?
Wenn im Vertrag keine Regelung zu Überstunden gegeben ist, darf man dann auch beantragen, dass Überstunden statt bezahlt zu werden in Urlaubstage umgewandelt werden?
Vielen Dank für eine Antwort!
Hallo,
wenn du regelmäßig nur an drei Tagen in der Woche zur Arbeit gehst, dann musst du auch nur drei Tage Urlaub anmelden.
Etwas praktischer ist meiner Meinung nach die Berechnung nach Wochen. Per Gesetz hast du Anspruch auf 24 Wertage Urlaub, das entspricht 4 Wochen (Samstag = Werktag). Dies allerdings nur, wenn du sechs Tage die Woche arbeitest. Arbeitest du drei Tage die Woche, dann hast du Anspruch auf 12 Tage Urlaub, was auch vier Wochen entspricht.
Wenn du jetzt 12 Tage Urlaub genommen hast entspricht das womöglich der internen Abrechnung deiner Firma von zwei Wochen.
Mehr dazu:
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/dein_recht/urlaub_feiertage
Bei den Überstunden ist es per Gesetz so, dass die ausgezahlt werden müssen, wenn nicht per Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag (oft ungültig) etwas anderes geregelt ist. Theoretisch darf den Chef also nicht auf deinen Antrag eingehen. Andererseits gibt es auch keine Person, die sich beschweren könnte, wenn ihr euch einig seid.
Mehr dazu: http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/dein_recht/arbeitszeit_pausen#ueberstunden
Beste Grüße
Christian Busch
students at work
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