Beratungsforum

Detailfragen zum Urlaubsanspruch im Pflichtpraktikum

Hallo,

ich muss ein 20-wöchiges Pflichtpraktikum absolvieren. Tatsächliche Praktikumsdauer sind 24 Wochen (also noch nicht ganz 6 Monate). Laut Arbeitgeber habe ich keinen Urlaubsanspruch. Meine Fragen:

1. So wie ich Eure Seite Verstanden habe generiere ich in den 4 Wochen die ich dort länger bleibe Urlaubsanspruch. Sind das 2 Tage Urlaub?

2.Auf anderen Quellen habe ich gehört, dass auch im Pflichtpraktikum eine Urlaubsanwartschaft entsteht. Das war so erklärt, dass man zwar keinen Urlaub nehmen darf aber der Urlaub trotzdem ausbezahlt wird. Stimmt das oder sind das veraltete/falsche Informationen?

3.Wie sieht es aus wenn ich nicht 24 Wochen bleibe sondern 6 Monate? Greift dann der Tarifvertrag und ich habe einen vollen Jahresurlaub zur Verfügung? Noch könnte ich meine Praktikumsdauer verändern, es wäre also echt gut zu wissen was bei 6 Monaten Dauer der Fall wäre.

Viele Grüsse
Leeson


Re: Detailfragen zum Urlaubsanspruch im Pflichtpraktikum

Hallo Leeson,
in einem Pflichtpraktikum entsteht kein Urlaubsanspruch aus einem Gesetz. In der Zeit, die du mehr im Praktikum verbringst, entsteht ein Urlaubsanspruch aus dem Gesetz. Bei vier Wochen sind das zwei Tage. Durch eine oder zwei Wochen mehr Arbeit wird das auch nicht mehr. Du bekommst in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnis pro Monat einen Anspruch von 1/12 des Jahresurlaubs, also 20/12 bzw. 5/3 Tage pro vollendetem Monat, das sind 2 Tage.

Durch die Überschreitung der sechs-Monats-Grenze erhältst du aus dem Gesetz keinen Vorteil. Den vollen Jahresurlaub hättest du nur zur Verfügung, wenn du sechs Monate gearbeitet hättest, aus denen du auch einen Urlaubsanspruch entwickelt hättest.
Allerdings kann ein Urlaubsanspruch aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung entstehen. Da musst du dir deinen Vertrag ansehen bzw. die anderen Verträge/Vereinbarungen zeigen lassen.

Zu 2. Es gibt in anderen Zusammenhängen die Praxis Urlaub auszubezahlen. Hier ist es aber nicht so, dass du aus dem Pflichtpraktikum einen Anspruch entwickelst.

Beste Grüße
Christian Busch
students at work

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