Beratungsforum

Gewerbeabmeldung

Hallo,

ich habe zur Sommersaison auf Rechnung gearbeitet und ein Gewerbe angemeldet, weil dazu eine Steuernummer erfordelich war. Nun werde ich da nicht mehr arbeiten, nächstes Jahr vllt. Jetzt meine Frage: Ich will jetzt mein Gewerbe abmelden, da ich jetzt anfange zu studieren und wegen dem Bafögantrag...("Selbstständigkeit"etc.)
Wo melde ich mich zuerst ab , beim Finanzamt oder Bürgeramt( da wo ich mein Gewerbe angemeldet habe) und wann schreibe ich die Steuererklärung? Bevor der Abmeldung oder geht es auch danach?

Bitte um Antwort, vielen Dank


Re: Gewerbeabmeldung

Hallo Tanja,

das Gewerbe mußt Du beim Gewerbeamt (Bürgeramt) wieder abmelden und anschließend teilst Du dem Finanzamt mit, daß das Gewerbe nicht mehr ausgeübt wird. Die Steuererklärung mußt Du eigentlich bis Mai des Folgejahres machen, wenn das Finanzamt sie dann vermißt, fordert es sie aber auch von selbst ein. Wenn Du die Erklärung etwas später abgibst, ist das unschädlich für evt. Erstattungsansprüche - allerdings besteht das Risiko von Säumnisgebühren.

http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/steuern/steuererklaerung

Viele Grüße
Andreas Schackert
students at work

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