hallo,
ich bin studentin dür sozialwesen im 9. fachsemester. ich schreibe gerade an meiner diplomarbeit und werde voraussichtlich zum ende des wintersemesters diplomieren. nun habe ich ab september 2010 eine honorartätigkeit begonnen, für 12 wochstunden a 15 euro. ich beziehe bafög als zuschuss, da die förderungshöchstdauer überchritten ist und ich 2 kinder unter 10 jahren habe. desweiteren beziehe ich wohngeld und bin in der studentischen krankenversicherung. ich hatte zuvor noch nie eine honorartätigkeit und möchte deshalb wissen, wo ich das melden muss, wie es mit sozialabgaben und steuer ist.
mfg
Hallo Sabrina,
eine Honorartätigkeit ist eine selbständige Tätigkeit. Alles, was Du dazu wissen mußt, findest Du hier:
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/freiberufler
In Kürze vorab: Wenn es nur freiberuflich ist, also kein Gewerbe, genügt es, wenn Du dem Finanzamt die Aufnahme der Tätigkeit anzeigst (Betriebsaufnahme). Dann mußt Du im kommenden Jahr eine Steuererklärung abgeben und wirst aber vermutlich - bei dem beschriebenen Verdienst - keine Steuern zahlen müssen. Sozialabgaben mußt Du nicht extra leisten, wenn Deine Tätigkeit nicht als rentenversicherungspflichtig eingestuft wird.
Allerdings solltest Du das Einkommen bei den Leistungsstellen, von denen Du Geld bekommst, gleich angeben, damit Du nicht nachträglich irgendwas zurückzahlen mußt.
Viele Grüße
Andreas Schackert
students at work
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