Beratungsforum

Urlaubssemester - Geld verdienen? Kindergeld? Krankenversicherung?

Hallo alle zusammen,

ich bin 24 Jahre alt und derzeit noch über die Familienversicherung meines Vaters versichert. Dies bezüglich habe ich einige offenen Fragen, ich hoffe hier kann mir weitergeholfen werden, da ich wirklich etwas verzweifelt bin!

1) Ich bin derzeit an der Justus-Liebig-Universität in Gießen für den Master-Studiengang Politik eingeschrieben, will mich jedoch auf Grund eines Praktikums für 1 Semester beurlauben lassen.
Bin ich dann nachwievor über die Familienversicherung versichert? Was ist wenn ich mehr als 400 € verdiene? Laut meiner Recherche darf ich im Urlaubssemester nicht als Studierender beschäftigt werden, ich bin also in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig, wenn ich mehr als 400 € verdienen sollte. Was muss ich in diesem Spezialfall „Krankversicherung in einem Urlaubssemester“ alles beachten? Ich will nachwievor über die Familienversicherung versichert bleiben!

Dann habe ich noch zwei weitere Fragen:

2) zu Kindergeld/Kinderfreibetrag:

Das Praktikum ist nicht in der Prüfungsordnung vorgesehen oder ausdrücklich empfohlen, ist jedoch ausbildungsfördernd und hat einen großen Bezug. Der Bezug zu dem Studienfach und meinem späteren Job ist auch in den Augen meiner Universität gegeben. Habe ich also eine Chance weiterhin Kindergeld zu bekommen? Was muss ich beachten und an wenn müsste ich mich da konkret wenden?

3) zu Verdienstmöglichkeiten in einem Urlaubssemester:

Was ist wenn ich mehr als 400 € verdiene? Laut meiner Recherche darf ich im Urlaubssemester nicht als Studierender beschäftigt werden, ich bin also in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig, wenn ich mehr als 400 € verdienen sollte. Was bekomme ich alles erstattet, wenn ich nicht mehr als 8000 € im Jahr verdiene? Lohnsteuer? Was ist mit dem Rest?
Mir ist es wichtig vorab zu wissen, welche Abzüge auf mich zukommen und welche rückerstattet werden können und welche nicht, bevor ich einen neuen Vertrag abschließen. Vielleicht können Sie mir auch in diesem Punkt weiterhelfen?

Tausend Dank schon jetzt für eure Hilfe!

Viele Grüße,
Marcel


Re: Urlaubssemester - Geld verdienen? Kindergeld? Krankenversicherung?

Hallo Marcel,

1. Familienversicherung geht nur, wenn Du studierst, wenn Du nicht zu alt bist - und wenn Du nicht zuviel verdienst. Mehr hier:

http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/sozialversicherung/krankenversicherung#familienversicherung

Wenn Du die Einkommensgrenze überschreitest, fällst Du automatisch in die studentische Krankenversicherung:

http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/sozialversicherung/krankenversicherung#studentische_krankenversicherung

Wenn die studentische Krankenversicherung nicht in Frage kommt (z.B. während eines Urlaubssemesters oder weil Du zu alt bist etc.), bist Du aus dem Einkommen krankenversicherungspflichtig, d.h. Dir wird bis zu 7,9 % des Einkommesn abgezogen.

2. Als kindergeldrelevante Ausbildung werden Zeiten der Beurlaubung vom Studium ausnahmsweise betrachtet, wenn sie wegen für eine weitere Qualifikation (ggf. Praktikum) anfallen. Bitte nimm am Besten im Voraus Kontakt mit der Kindergeldkasse des Arbeitsamtes auf, die das Kindergeld auszahlt, und frage noch, ob und unter welchen Voraussetzungen das Praktikum für sie o.k. ist, ibs. welche Nachweise Du beibringen mußt, damit das Geld weiter fließt.

3. Wie unter 1 beschrieben, fallen im Urlaubssemester bei einem regelmäßigen Einkommen von mehr als 400 € Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung an. Ebenso fallen Pflichtbeiträge zur Pflege- und zur Arbeitslosenversicherung an. Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlst Du ja ohnehin auch als Student bei soviel Einkommen. Diese Beiträge gibts nicht zurück.
Je nach Höhe des Einkommens werden ggf. auch Einkommenssteuern eingezogen (etwa ab 800 €). Wenn Du meinst, das seien zuviel Steuern - z.B. weil Du nicht das ganze Jahr über ein derart hohes Einkommen hast - kannst Du im kommenden Jahr eine Steuererklärung für 2010 verfassen und bekommst dann zuviel gezahlte Steuern zurückerstattet.

Viele Grüße
Andreas Schackert
students at work

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