Beratungsforum

Zweitstudium und Job

Hallo,

Ich habe gerade mein Zweitstudium begonnen.
Mein erstes Studium habe ich abgeschlossen und bereits knapp ein Jahr lang fest gearbeitet. Zusätzlich hatte ich eine Honorarvereinabrung bei einem anderen Arbeitgeber und dadurch auch ein festes Einkommen. Insgesamt habe ich 2 einhalb Jahre Berufserfahrung in relevanten Bereichen.

Nun möchte ich mir mit einer Tätigkeit aus dem Bereich meines ersten Studiums mein Zweitstudium finanzieren.

Mir wurde nun ein auf ein Jahr befristeter Festvertrag nach Tariflohn, Stufe 1 , (trotz Arbeitserfahrung), evtl Stufe 2 angeboten. Dieser würde alle Sozialversicherungsbeiträge (Rente, Arbeitslosenvers, Krankenversich, Pflegevers) beinhalten. Meine Frage ist, ob ich und der Arbeitgeber aufgrund des Zweitstudiums zu den Abgaben überhaupt verpflichtet sind? Die studentische Krankenversicherung könnte ich ja noch behalten, bis ich 30 bin.

Ich meine, dass die bessere Möglichkeit für mich eine Honorartätigkeit wäre. Der Arbeitgeber meint aber, dass das eventuell nicht rechtens sei, weil ich ja nur für einen Arbeitgeber arbeite und das dann eine "Scheinselbstständigkeit" sein könnte. Ist das richtig? Und falls ja, warum war das dann bei meinem alten Arbeitgeber möglich?

Ich freue mich über eine Antwort!


Re: Zweitstudium und Job

Hallo Katharina,

1. Solange du immatrikuliert bist, hast Du auch den Studentenstatus in der Sozialversicherung, ganz gleich, ob erstes oder zweites Studium. Und dieser Status sagt: keine einkommensabhängigen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, stattdessen studentische Krankenversicherung. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, in denen der Studentenstatus wegfällt, u.a. wenn du regelmäßig mehr als 20 h in der Woche arbeitest. Fällt er weg, gibts auch keine Studentische Krankenversicherung, sondern SV-Beiträge, wie Du sie beschrieben hast. Genaueres liest Du hier:
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/werkstudenten
Wenn Du dannach noch Fragen hast, schreib bitte nochmal.

2. Wenn Du mit der Eingruppierung nicht einverstanden bist, lohnt es sich, den Betriebsrat zu kontaktieren oder Dich von deiner Gewerkschaft beraten zu lassen. Erster Ansprechpartner vor Ort ist der Berater im HiB:
http://www.dgb-jugend.de/studium/beratung_vor_ort#braunschweig

3. Ob eine Honorartätigkeit in Frage kommt, läßt sich aus der Ferne schwer einschätzen. Tatsächlich ist es möglich, daß in einem solchen Fall am Ende nur Scheinselbständigkeit besteht. Hinzu kommt, daß eine Honorartätigkeit nicht zwingend die besser Variante ist. Daher rate ich dazu, genau zu überlegen, ob es sinnvoll ist,, statt abhängig beschäftigt lieber gegen Honorar tätig zu sein. Mehr dazu hier:
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/freiberufler

Viele Grüße
Andreas Schackert
students at work

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