Beratungsforum

Diplomandenvertrag / Bachelorarbeitsvertrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beginne ab dem 1. Januar 2012 meine Bacheloarbeit in einem Unternehmen und habe im Rahmen dieses Vorhabens einen "Diplomandenvertrag" bekommen. Die Vergütung beträgt ca. 906€. Als mir die monatliche Vergütung genannt wurde, kam die Anmerkung, dass jetzt Sozialabgaben abgezogen werden und nicht wie bisher im Pflichtprakiktum Brutto=Netto ist.

Nun habe ich nirgends (google) lesen können - außer auf ihrer Homepage - dass auch während der Bacheloarbeit Bruttp=Netto ist.

Arbeitszeit: Ist mir überlassen - ich kann kommen und gehen, wann ich möchte.

Arbeitsleistung: Das Unternehmen stellt mir eine neue eingekaufte Anlage zur Verfügung, welche ich in deren Produktionssystem integrieren muss. D.h die Anlage ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht an deren Produktion gekoppelt und ist auch nicht zwingend notwendig um die Produktion aufrecht zu erhalten.

Folgende Frage: Werden mir Sozialabgaben abgezogen bzw. kann ich rechtlich dagegen Vorgehen? Gibt es einen bestimmten Paragraphen dazu, der diese Thematik klar regelt?

Vielen Dank im Voraus!

Herzliche Grüße

Masud


Re: Diplomandenvertrag / Bachelorarbeitsvertrag

Hallo Masud,

vielen Dank für Deine Anfrage. Leider ist der Diplomandenstatus, wie wir ihn auf unserer Homepage beschreiebn, nicht gesetzlich geregelt. Aber es gibt eine Vereinbarung zwischen den Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern, nach der er genauso gehandhabt wird, wie es bei uns steht. Das sollte auch überall einheitlich gehandhabt werden.

Da letztlich Deine Krankenkasse und nicht der Betrieb entscheidet, ob sie den Diplomandenstatus anerkennen oder nicht, solltest Du Dich in den nächsten Tagen einfach dorthin wenden und nachfragen, wie sie das einschätzen. Vielleicht ist der Sachbearbeiter mit dem Thema Diplomandenstatus nicht vertraut, dann dringe darauf, daß er sich nochmal genau informiert. Wenn Du genauer beschreiben sollst, was Du im Betrieb machst, beachte bitte, daß der Diplomandenstatus nur vorliegt, wenn die bei uns angeführten Kriterien erfüllt werden, nur dann gibts SV-Freiheit.

Sollten noch weitere Fragen oder Schwierigkeiten auftauchen, melde Dich einfach nochmal.

Viele Grüße
Andreas Schackert
students at work

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